Anwohnerparken, Parkplatz, Freiburg, Parkgebühr, © Philipp von Ditfurth - dpa

Erhöhung der Anwohnerparkgebühren in Freiburg war rechtens

Die obersten Verwaltungsrichter im Land haben den Eilantrag eines FDP-Stadtrats gegen die Gebühren abgewiesen

Dass viele Anwohner für ihren Parkplatz in Freiburg seit diesem Jahr in aller Regel 360 Euro anstatt wie bisher nur 30 Euro zahlen müssen, ist mit dem Gesetz vereinbar. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am Dienstag (28.06.2022) entschieden und den Eilantrag des Freiburger FDP-Stadtrats Sascha Fiek gegen die erfolgte Gebührenerhöhung zurückgewiesen.

In ihrer Entscheidung betonen die Richter, dass nicht der Unterschied zu den bisher verlangten Gebühren entscheidend sei. Stattdessen sei allein das Verhältnis von Leistung und Gebühren ausschlaggebend - und da sehen sie aus rechtlicher Sicht keine Probleme.

Um zu dieser Einschätzung zu kommen, hat das Gericht die Kosten für die Anwohnerparkausweise mit den Mietpreisen eines Stellplatzes im Parkhaus verglichen. Der wäre in Freiburg mit durchschnittlich 2.280 Euro im Jahr natürlich noch einmal deutlich teurer.

Angesichts solcher Summen spreche aus Sicht der Richter jedenfalls viel dafür, dass es kein Missverhältnis zwischen der Parkgebühr für die Anwohnerplätze und der damit verbundenen Leistung gibt, heißt es.

VHG: Stadt darf Gebühren grundsätzlich als Instrument für Klimapolitik verwenden

Der Antragsteller Fiek hatte das komplett anders gesehen. Nach Angaben des Gerichts parkt der ausgebildete Fahrlehrer sein privates Auto regelmäßig auf öffentlichen Flächen im Bewohnerparkgebiet. Er wirft der Stadt demnach vor, mit der neuen Gebührenbemessung in rechtswidriger Weise umwelt- und sozialpolitische Ziele zu verfolgen.

Die Erhöhung der Parkgebühr um das Vielfache ist aus seiner Sicht dazu geeignet, das Autofahren kostspieliger und damit im Vergleich zum öffentlichen Nahverkehr bewusst unattraktiv zu machen.

Die obersten Verwaltungsrichter in Baden-Württemberg betonen hingegen noch einmal, dass die Gebühren grundsätzlich dazu beitragen dürfen, den innerstädtischen Verkehr und damit den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu reduzieren.

Auch mit dem Vorwurf, dass die Stadt Freiburg mit Härtefallregelungen sozialpolitische Ziele auf verbotene Weise verfolgen würde, ist Fiek vor dem VGH gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof hat das Argument zurückgewiesen und hierbei auf das Sozialstaatsprinzip verwiesen, das im Grundgesetz verankert ist. Der Beschluss der Verwaltungsrichter ist unanfechtbar.

Künftig pauschal 180 Euro pro Jahr? Politische Entscheidung steht noch aus

Im Dezember 2021 hatte der Freiburger Gemeinderat beschlossen, dass Anwohner ab April 2022 ein Vielfaches der bisherigen Gebühr für ihre speziellen Bewohnerparkausweisen zahlen müssen.

Eine bundesweite Gesetzesänderung hatte den Weg dafür frei gemacht, auch andere Städte haben seitdem ähnliche Vorstöße gewagt. In Freiburg spielt dabei unter anderem die Länge des jeweiligen Fahrzeugs eine Rolle für die Höhe der Gebühr.

Nach anhaltender Kritik an der Regelung hat ein politisches Bündnis mehrere Fraktionen nun dafür gesorgt, dass der Freiburger Gemeinderat noch einmal über die Anwohnerparkgebühren debattieren und entscheiden soll. Dann soll es auch noch einmal um eine mögliche Absenkung der Kosten auf pauschal 180 Euro pro Jahr gehen.

(fw) / dpa