Anwohner, Parken, Parkplatz, Parkgebühren, Auto, Verkehr, © Marijan Murat - dpa (Symbolbild)

Klage gegen gestiegene Parkgebühren für Anwohner in Freiburg

FDP-Stadtrat Sascha Fiek hält die beschlossene Erhöhung der Gebühren für unverhältnismäßig und zieht vor Gericht

Der Freiburger Gemeinderat hatte noch vor dem Jahreswechsel beschlossen, dass Anwohner ab April für ihren Parkausweis im Stadtgebiet künftig bis zu 480 Euro anstatt wie bisher 30 Euro im Jahr zahlen müssen. Gegen diese Mehrheitsentscheidung wehrt sich nun der Fraktionsvorsitzende der Freiburger Freien Demokraten und Bürger* für Freiburg Sascha Fiek.

Er hat gegen die Gebührensatzung eine Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht und will die Erhöhung der Parkgebühren außerdem mit einem Eilantrag dort stoppen. Fiek erklärte dazu am Freitag (01.04.2022) in einem schriftlichen Statement, das der baden.fm-Redaktion vorliegt:

Diese Satzung hat in meinen Augen nicht nur eine politische, sondern auch eine rechtliche Dimension. Bereits bei der Diskussion im Gemeinderat Mitte Dezember hatte ich darauf hingewiesen, dass aus der Sicht von meiner Fraktion und mir die Stadt mit dieser Satzung weit über das rechtlich erträgliche Maß hinausgegangen ist.

Kläger vermisst Begründung der Erhöhung mit fachlichen Kriterien

Dies Abstimmungsverhalten des Oberbürgermeisters habe dafür gesorgt, dass in letzter Sekunde eine Erhöhung für manche Fahrzeuge von bis zu 1.600 Prozent beschlossen wurde, geht aus dem Schreiben hervor.

Aus Fieks Sicht verstoße das gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Er argumentiert bei seinem Vorgehen außerdem damit, dass der Landesgesetzgeber eine sachliche Begründung für die Gebührenhöhe fordert. Diese sei die Stadt nach seiner Auffassung bislang schuldig geblieben.

Mit der gerichtlichen Überprüfung der beschlossenen Satzung aus Freiburg erhofft sich der Kläger nun Klarheit für die Bürger*Innen Freiburgs, ob eine Stadt überhaupt so eine massive Gebührenerhöhung vornehmen darf. Darüber hinaus bezeichnet Fiek diese als weit von der eigentlichen Leistung entfernt, und das sei die Bereitstellung von Parkraum.

Fiek: Betroffene Anwohner können Widerspruch gegen Gebühren einlegen

Mit dem Schritt können betroffene Bürger aus Freiburg nun Widerspruch gegen ihre Gebührenbescheide erheben und beantragen, das Widerspruchsverfahren bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in der Sache auszusetzen.

Sollten die Richter am Ende zu der Entscheidung gelangen, dass die Satzung aus Freiburg unwirksam wäre, dann können die Betroffenen nur dann ihr Geld erstattet bekommen, wenn sie vorher einen entsprechenden Widerspruch erhoben haben.

baden.fm hat nach der Veröffentlichung von Fieks Schreiben am Freitagnachmittag versucht, eine Reaktion der Freiburger Stadtverwaltung zu dem Thema einzuholen. Bislang liegt uns allerdings noch keine Antwort vor. Sobald sich das Rathaus in der Sache äußert, werden wir diesen Beitrag selbstverständlich mit den neuen Infos aktualisieren.

(fw)