Solaranlage, Photovoltaik, © Rolf Haid - dpa (Symbolbild)

Neues Klimaschutzgesetz sieht Solardach für jeden Neubau vor

Und auch bei größeren Dachsanierungen von bestehenden Häusern wird eine Photovoltaikanlage bald Pflicht

Wer in Baden-Württemberg ein neues Haus bauen möchte, muss ab Mai nächsten Jahres eine Solaranlage auf seinem Dach installieren lassen. Das sieht das neue Klimaschutzgesetz der grün-schwarzen Landesregierung vor, das der Stuttgarter Landtag am Mittwoch (06.10.2021) mehrheitlich beschlossen hat.

Und auch auf die Eigentümer von bereits bestehenden Gebäuden kommen neue Pflichten zu. Steht bei ihnen ab Januar 2023 eine grundlegende Dachsanierung an, muss auch hier eine Photovoltaikanlage eingebaut werden. Das gilt sowohl für Wohnhäuser als auch für Büro- oder Industriegebäude.

Einnahmen für die Einspeisung und Einsparungen bei den Stromkosten sollen hohe Kosten teils auffangen

Zu den Befürwortern des Maßnahmenpakets gehörte neben Grünen und CDU auch die SPD, auf der anderen Seite haben FDP und AFD dagegen gestimmt. Die Opposition kritisierte vor allem die zu befürchtenden Kosten für die technischen Anlagen. Eine Solarpflicht sei unsozial und werde das Bauen und Wohnen zusätzlich verteuern, so die Kritik.

Beim nun verabschiedeten Klimaschutzgesetz handelt sich um das erste große Gesetzesprojekt der grün-schwarzen Koalition seit der Bundestagswahl. Damit möchte die Landesregierung weiter auf ihr Ziel einer Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 hinarbeiten. Die Verwaltung soll dabei mit gutem Beispiel vorangehen und bis zum Jahr 2030 unterm Strich keine Treibhausgase mehr ausstoßen.

dpa / (fw)