Bürgerentscheid Dietenbach, Stimmzettel

Wichtige Infos zum Bürgerentscheid Dietenbach

Was Sie vor der Wahl am 24. Februar 2019 wissen sollten

Am Sonntag (24.02.2019) dürfen rund 172.000 wahlberechtigte Freiburgerinnen und Freiburger für oder gegen die Bebauung des Dietenbachgebiets stimmen. In 108 Wahllokalen können die Bürger von 8 – 18 Uhr Ihre Stimme abgeben.
Für Rollstuhlfahrer gibt es barrierefreie Wahllokale.
Eine Übersicht dazu finden Sie auf www.freiburg.de/wahllokalfinder

Die Fragestellung beim Bürgerentscheid lautet: Soll das Dietenbachgebiet unbebaut bleiben? Wer also für die Bebauung ist muss auf dem Stimmzettel „NEIN“, wer dagegen ist muss „JA“ ankreuzen.

 

Wer darf abstimmen?

Da Bürgerentscheide in Baden-Württemberg unter das Kommunalwahlrecht fallen, dürfen Deutsche und Angehörige von EU-Staaten abstimmen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind.
Der Wohnsitz muss dafür seit mindestens 3 Monaten in Wahlbereich liegen.

Wählen darf, wer im Wahlverzeichnis eingetragen ist und einen Wahlschein bekommen hat. Wer bis jetzt keinen bekommen hat, kann sich beim Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement (0761/201 5558) melden.

 

Wie kann ich wählen?

Wer am Wahltag verhindert ist, hat bis zum 22. Februar die Möglichkeit seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Dazu muss der Wahlschein beim Wahlamt beantragt werden. Briefwahlanträge können bis Freitag (22.02.2019) beim Amt für Bürgerservice beantragt werden. Persönlich, über das Internet (www.freiburg.de/briefwahl) oder per Fax (0761/201-5598).

Wer seine Unterlagen persönlich  abholt, kann gleich vor Ort abstimmen und seinen Wahlbrief in die Urne einwerfen. Für die Briefwahl ist das Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement in der Fehrenbachallee 12 Montag bis Freitag von 8 – 18 Uhr, Am Samstag 23.02.2019 von 8 – 12 Uhr und am Wahlsonntag von 8 – 18 Uhr geöffnet.

Blinde oder Sehbehinderte können zum Abstimmen eine Wahlschablone benutzen, die vom Wahlamt an alle „blind“ eingestuften Personen verschickt wurde. Wer Bedarf hat, kann die Wahlscheiben auch nachträglich unter: 0761/201-3626 oder 3693 anfordern.

 

Wann ist der Bürgerentscheid erfolgreich?

Wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen sich für eine der gestellten Fragen entscheidet. Die Mehrheit muss mindestens 20 Prozent betragen, das ist das sogenannte Abstimmungsquorum. Das sind ca. 34.500 Stimmberechtigte. Wird das Quorum  nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat.

 

Ab wann steht das Ergebnis fest?

Nach der Schließung der Wahllokale wird mit der Auszählung der Stimmen begonnen. 1150 Wahlhelfer, darunter auch 750 Bürgerinnen und Bürger sind am Wahltag im Einsatz. Zwischenergebnisse können am Wahlabend ab 18.15 Uhr unter www.freiburg.de abgerufen werden. Das vorläufige Endergebnis wird gegen 19.15 Uhr bekannt gegeben.

Es gibt außerdem die Möglichkeit an einer öffentlichen Präsentation mit Kommentierung der Auszählung teilzunehmen. Ab 18 Uhr kann in der Kantine des Rathauses im Stühlinger der Eingang der Ergebnisse aus den Wahllokalen live mitverfolgt werden.

Das amtliche Endergebnis stellt der Gemeindewahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 27. Februar, um 13.30 Uhr im Konferenzsaal des Rathauses im Stühlinger vor.

 

(andu)

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