Gummihammer, Hammer, Werkzeug, © Pixabay (Symbolbild)

Offenburger Prozess um Hammerangriff in Neuried muss vor Bundesgerichtshof

Beide Seiten haben gegen das Urteil des Landgerichts Revision eingelegt, jetzt entscheidet die höhere Instanz

Der Aufsehen erregende Fall eines Angriffs mit einem Gummihammer auf einen vermeintlichen Nebenbuhler aus der Ortenau landet vor dem Bundesgerichtshof. Nach Angaben des Offenburger Landgerichts vom Montag (25.04.2022) hätten sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung des Angeklagten Revision gegen das Urteil eingelegt.

Offenburger Richter hatten den 63-Jährigen zuvor in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Freiheitsberaubung schuldig gesprochen und ihn zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe wegen versuchen Mordes gefordert, der Anwalt des Mannes eines geringere. Der BGH muss das Urteil jetzt auf möglich Rechtsfehler überprüfen und kann am Ende die Revision entweder abweisen, das Urteil eigenmächtig abändern oder bei gravierenden Mängeln zur neuen Verhandlung zurück ans Landgericht verweisen. Dort müsste der Fall dann noch einmal neu aufgerollt werden.

Offenbar in der falschen Wohnung gelandet und völlig Fremden angegriffen

Der Angeklagte soll im Juli 2021 nachts in eine Wohnung in Neuried eingedrungen sein, in der er seinen Rivalen wähnte. Die Anklage geht davon aus, dass er mindestens zehn Mal mit einem Gummihammer auf den Schlafenden eingeschlagen hatte. Erst dann soll ihm aufgefallen sein, dass er sich in der Wohnung vertan und offenbar einen Unbeteiligten attackiert haben soll anstelle des neuen Freundes seiner Expartnerin. Dieser leidet nach eigenen Angaben bis heute unter psychischen Problemen nach dem Angriff.

Der 63-jährige mutmaßliche Angreifer hatte die Tat in erster Instanz vor Gericht eingeräumt, dabei aber stets beteuert, dass er seinen Nebenbuhler nicht töten wollte, sondern lediglich zur Rede stellen. Der Fall hatte im Anschluss ein bundesweites öffentliches Interesse auf sich gezogen.

(fw) / dpa