Medizinische Maske, Mund-Nasen-Schutz, OP-Maske, Coronavirus, © Robert MIchael - dpa-Zentralbild / dpa

Landesweit keine Maskenpflicht mehr an Haltestellen im Freien

Voraussetzung ist, dass der Mindestabstand von anderthalb Metern am Bahnsteig oder am Straßenrand eingehalten werden kann

Ganz unabhängig von der neuen Corona-Verordnung, die am Montag (28.06.2021) in Baden-Württemberg in Kraft tritt, brauchen Fahrgäste draußen an allen Haltestellen im Land keine medizinische Maske mehr tragen. Das hat Landesverkehrsminister Winfried Hermann angekündigt und begründet den Wegfall der Maskenpflicht an den ÖPNV-Haltestellen mit den niedrigen Corona-Inzidenzzahlen im Südwesten.

Es gibt allerdings nach wie vor Ausnahmen: So müssen Mund und Nase weiterhin bedeckt bleiben, wenn der Andrang so groß ist, dass beim Warten auf den Bus oder die Bahn oder beim Ein- und Aussteigen keine anderthalb Meter Abstand gewahrt werden können. Und auch bei unterirdischen S-Bahn-Stationen und anderen Haltestellen, die nicht im Freien sind, gilt die Maskenpflicht weiterhin.

Trotz der Lockerungen ruft das Ministerium dazu auf, sich weiterhin umsichtig zu verhalten. Innerhalb von Bussen, Bahnen, Straßenbahnen und anderen öffentlichen Nahverkehrsmitteln sollten Fahrgäste auch weiterhin eine medizinische Maske korrekt im Sinne von Vorsicht und Rücksicht tragen, so Hermann:

Es ist auch nicht verboten, sich und andere weiterhin durch eine freiwillige und sachgemäße Nutzung von FFP2-Masken zu schützen. Es ist allen Fahrgästen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ÖPNV zu verdanken, dass Busse und Bahnen bis jetzt sichere Verkehrsmittel sind.

Hermann bezeichnet dabei vor allem das regelmäßige Reinigen und Lüften der Fahrzeuge einerseits und Abstandhalten und Masketragen andererseits als wirkungsvolle Mittel zum Infektionsschutz.

Trotz teils immer noch überfüllter Busse und Bahnen soll der ÖPNV bisher kein Pandemietreiber sein

Nach dem Wegfall der Maskenpflicht an Haltestelle in Baden-Württemberg könnten nun auch weitere Bundesländer diesem Beispiel nachfolgen. Die grün-schwarze Landesregierung hatte sich auf der Verkehrsministerkonferenz für entsprechende Neuregelungen eingesetzt und mit dieser Entscheidung einen Anfang gemacht.

Der öffentliche Nahverkehr stand immer wieder im Zentrum teils emotional geführter Debatten darüber, welche Rolle er tatsächlich zum Pandemiegeschehen beiträgt. Während Betreiber und Politik das Bus- und Bahnfahren stets als sicher betrachtet haben und sich dabei auf eine Studie aus dem Sommer 2020 stützen, beklagten Fahrgastverbände und Gewerkschaften überfüllte Fahrzeuge und dichtes Gedränge zu den Stoßzeiten im Berufsverkehr.

(fw)