Sektglas, Feier, Alkohol, Party, Geburtstag, © Pixabay (Symbolbild)

Ab Montag neue Corona-Regeln für alle Landkreise mit stabiler Inzidenz unter 10

In fast allen südbadischen Kreisen dürfen sich ab Montag damit auch wieder mehr Menschen treffen

Weil die Infektionszahlen in ganz Baden-Württemberg in den letzten Wochen stark gesunken sind, sollen ab Montag (28.06.2021) neue Corona-Regeln für alle Landkreise mit niedriger 7-Tage-Inzidenz gelten.

Das hat die grün-schwarze Landesregierung am Freitag (25.06.2021) beschlossen und hat ein neues Vier-Stufen-Modell angekündigt, das die alten Maßnahmen aus der bisherigen Corona-Verordnung teils ergänzen und teils ersetzen soll.

Stufe 4 gilt dabei bei Inzidenzwerten zwischen 100 und 50, Stufe 3 zwischen 50 und 35, Stufe 2 zwischen 35 und 10 und Stufe 1 für alle Werte unterhalb der Grenze von 10.

Mit Ausnahme vom Landkreis Lörrach würden am Freitag alle südbadschen Regionen unter die letzte Kategorie fallen und könnten damit von den weitreichendsten Lockerungen profitieren. Auch der landesweite Schnitt lag am Freitag unter dieser Grenze, nämlich bei 8,0 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Lörrach würde hingegen in der zweitniedrigsten Inzidenzstufe starten, weil dort die Werte nicht anhaltend lange stabil genug unter 10 waren.

Das ist in Zukunft in Landkreisen mit einer Inzidenz unter 10 möglich:

  • Es dürfen sich wieder bis zu 25 Menschen treffen, unabhängig von der Anzahl der Haushalte.
  • Private Feiern wie Geburtstage oder Hochzeiten sind wieder mit bis zu 300 Menschen erlaubt. Innerhalb von Gebäuden müssen dabei aber alle Besucher negativ getestet, vollständig geimpft oder nachweislich genesen sein.
  • Kultur- und Sportveranstaltungen im Freien werden wieder mit bis zu 1.500 Besuchern möglich sein, drinnen sind es höchstens 500.
  • Alternativ dürfen Veranstalter auch wieder bis zu 30 Prozent der ansonsten zulässigen Besucherzahlen reinlassen (mit Nachweis bis zu 60 Prozent).
  • In Freizeitparks, Museen, Zoos und anderen Freizeitangeboten brauchen Besucher keine Nachweise über Tests, Impfungen oder Genesung mehr vorlegen.
  • Für Übernachtungen in Hotels und Pensionen oder der Besuch im Restaurant braucht es in diesen Regionen für die Gäste ebenfalls keine speziellen Nachweise oder Beschränkungen mehr.

Mit der neuen Verordnung möchte das Sozialministerium in Stuttgart die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus nachvollziehbarer machen und für mehr Übersicht und Akzeptanz sorgen, so eine Behördensprecherin. Manche Punkte sollen dabei vereinheitlicht werden, so sind im Freizeitbereich künftig schon unterhalb einer sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 35 viele Lockerungen drin. Und ebenfalls in Stufe 2 dürfen sich künftig dann wieder 15 Menschen aus vier Haushalten treffen - bisher waren es bei gleicher Inzidenzzahl höchstens zehn Menschen aus drei Haushalten.

In geschlossenen Räumen wie in Supermärkten, Arztpraxen oder öffentlichen Gebäuden und ebenso im öffentlichen Nahverkehr gilt auch in Zukunft weiterhin eine Maskenpflicht. Noch nicht von den Lockerungsschritten erfasst sind die Clubs & Diskos in Baden-Württemberg. Bei diesen möchte die Landesregierung erst einmal noch die Ergebnisse verschiedener Modellprojekte abwarten, wie unter anderem von dem im Freiburger Jazzhaus.

Delta-Variante bereitet Wissenschaftlern und Politikern Sorgen

Die Lockerungen sollen nur so lange Bestand haben, wie die Infektionslage im Südwesten dauerhaft stabil bleibt. Nach Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (GRÜNE) zuletzt betont, dass die Landesregierung nicht warten werde, falls eine vierte Pandemiewelle droht, beispielsweise durch eine rasante Ausbreitung der ansteckenderen Delta-Variante des Coronavirus.

Die komplette Übersicht über die neuen Regeln aus der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie  noch einmal zum Nachlesen auf der Webseite des Sozialministeriums Baden-Württemberg (PDF, 1,6MB).

Die aktuellen Corona-Zahlen für Ihren Landkreis haben wir hier für Sie zusammengestellt.

dpa / (fw)