Wer nachts arbeitet, hat künftig das Recht vom Chef dafür auch mehr Geld zu verlangen.
Und zwar auch in Branchen, in denen es dazu bisher keine Tarifvertrag-Regelung gibt. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit einem Grundsatzurteil entschieden. Arbeitnehmer in Nachtschicht haben demnach Anspruch auf einen Zuschlag von 25 Prozent des Bruttolohns. Dauer-Nachtarbeiter sogar auf 30 Prozent.
Als Nachtarbeit sieht das Gericht die Uhrzeit von 23:00 - 6:00 Uhr vor. Diese Arbeitszeit wird daher nun mit einem "angemessenen Nachtzuschlag" vergütet.
Die Regelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.