Nachtzulage, Nachtschicht, mehr Lohn, © fotolia-ferkelraggae

Bis zu 30% mehr Lohn für die Nachtschicht

Wer nachts arbeitet, hat künftig das Recht vom Chef dafür auch mehr Geld zu verlangen.

Und zwar auch in Branchen, in denen es dazu bisher keine Tarifvertrag-Regelung gibt. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit einem Grundsatzurteil entschieden. Arbeitnehmer in Nachtschicht haben demnach Anspruch auf einen Zuschlag von 25 Prozent des Bruttolohns. Dauer-Nachtarbeiter sogar auf 30 Prozent.

Als Nachtarbeit sieht das Gericht die Uhrzeit von 23:00 - 6:00 Uhr vor. Diese Arbeitszeit wird daher nun mit einem "angemessenen Nachtzuschlag" vergütet.

Die Regelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.