Atomkraftgegner, Atomenergie, © Sophia Kembowski - dpa

Atomkraftgegner reichen zwei neue Klagen gegen AKW Fessenheim ein

Die Kläger haben bei den beiden Reaktoren an der Grenze zu Südbaden nach wie vor massive Sicherheitsbedenken

Der Trinationale Atomschutzverband möchte noch einmal gegen den weiteren Betrieb des Atomkraftwerks Fessenheim im Elsass vor Gericht ziehen. Der TRAS hat deshalb am Mittwoch (19.12.2018) zwei neue Klagen mit Blick auf die französische Atomaufsichtsbehörde ASN und Frankreichs Umweltministerium eingereicht.

In denen geht es vor allem noch einmal um die Notfallpläne des pannengeplagten Meilers an der Grenze zu Südbaden. Die Atomkraftgegner beklagen, dass der Betreiber EDF bislang keine ausreichenden Durchflussmengen bei der Notkühlung nachweisen konnte. Damit bleibe unklar, ob das Kühlsystem im Notfall auch einwandfrei funktionieren würde oder nicht.

Forderung: Notkühlung muss gewährleistet und nachweisbar sein

Außerdem sei der harte Kern der ASN-Forderungen nach dem Supergau im japanischen Fukushima in Fessenheim nicht ausreichend umgesetzt worden. So fehlen aus Sicht der Kritiker nach wie vor unabhängige Notstromaggregate mit ausreichender Leistung.

Die TRAS-Unterstützer fordern von der EDF-Chefetage außerdem Beweise dafür, dass eine neu getestete Grundwasserpumpe im Ernstfall die Notkühlung der beiden Reaktionen für mindestens 100 Stunden übernehmen könnte.

Dass Frankreichs Präsisent Macron Ende November den geplanten Abschalttermin des Atomkraftwerks auf den Sommer 2020 festgelegt hat, begrüßen die Gegner grundsätzlich, heißt es in einem Schreiben, das der baden.fm-Redaktion vorliegt. Gleichzeitig verlangen sie von der französischen Regierung dafür ein rechtskräftiges Dekret als rechtliche Grundlage. Den ersten Entwurf hatten Frankreichs höchste Verwaltungsrichter Ende Oktober einkassiert.

(fw)

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