Erste Maßnahmen gegen die Tierseuche haben bereits Erfolge gebracht, allerdings sind bedrohte Krebsarten weiter in Gefahr
Um eine weitere Ausbreitung der so genannten Krebspest zu verhindern, dürfen Menschen die Brugga und ihre Seitenarme im Dreisamtal auch weiterhin nicht betreten. Das hat das Regierungspräsidium Freiburg am Mittwochmorgen (30.06.2021) beschlossen und ruft vor allem auch Spaziergänger mit Hunden dazu auf, sich zwischen Freiburg-Kappel und Oberried an das Verbot zu halten.
Auch das Baden der Vierbeiner in den Bächen könnte aus Sicht des Landratsamtes ungewollt dazu führen, dass der Erreger der Tierseuche auf andere Gewässer ausbreitet und dort ebenfalls zu einem Aussterben verschiedener Flussbewohner führt.
Obwohl die bisherigen Eindämmungsmaßnahmen erste Erfolge gezeigt hätten, wurden im Krebsgraben bei Kappel-Neuhäuser und im Unterlauf der Brugga weiterhin Krebspest-Erreger nachgewiesen. Dort bedrohen sie vor allem den sehr seltenen und streng geschützten Dohlenkrebs.
Erreger wurde von invasiver Spezies in heimische Gewässer eingeschleppt
Noch immer tauchen im Dreisamtal tote Exemplare der vom Aussterben bedrohten Tierart auf. Für den Menschen gilt die Tierseuche als ungefährlich. Es reichen allerdings wenige Sporen auf Gummistiefeln, Keschern oder dem feuchten Fell von Hunden oder dem Gefieder von Vögeln aus, um die Seuche zu verbreiten.
Eingschleppt wurde die Tierkrankheit in Süddeutschland vom so genannten Kamberkrebs. Dabei handelt es sich um eine invasive Spezies, die bisher allerdings noch nicht im Gewässersystem der Brugga nachgewiesen werden konnte. Dort war die Krebspest zum ersten Mal im März 2019 ausgebrochen und hatte sich seitdem rasant verbreitet.
Das Regierungspräsidium hatte daraufhin Maßnahmen eingeleitet, um den bedrohten Krebsbestand zu schützen. Indem verschiedene Seitenbäche trockengelegt wurden, konnte die Ausbreitung der Seuche in den Zastlerbach und seine Seitenarme bisher verhindert werden. Im Oberlauf der Brugga haben die Behörden außerdem ein Krebsschutzblech installiert. Das soll verhindern, dass möglicherweise infizierte Krebse weiter bachaufwärts wandern können.
Jetzt wird das Betretungsverbot zunächst bis zum Jahresende verlängert.
(fw)