Mundschutz, Atemschutzmaske, Nähen, © Sven Hoppe - dpa (Symbolbild)

Verschärfung der Maskenpflicht in Restaurants und Gaststätten

Landesregierung verlängert die Auflage bis 30. November

Wer in Gaststätten oder Restaurants seinen Platz verlässt, um etwa auf die Toilette oder an die Theke zu gehen, muss ab 30. September einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das hat die baden-württembergische Landesregierung beschlossen. Die entsprechende Verordnung wird außerdem bis einschließlich 30. November verlängert.

Die Maskenpflicht wird außerdem auf Freizeitparks und Vergnügungsstätten ausgeweitet, wenn man sich dort in geschlossenen Räumen oder Wartebereichen aufhält.

Verstöße können Zutritts- und Teilnahmeverbote nach sich ziehen, teilt die Landesregierung mit. Untersagt bleiben Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern.

(br)