JVA, Gefängnis, Haft, © Patrick Seeger - dpa (Symbolbild)

Vater des getöteten Babys aus Laufenburg muss elf Jahre ins Gefängnis

Er soll das kleine Kind gegen die Wand, Möbelstücke und den Boden geworfen haben

Das Landgericht in Waldshut-Tiengen hat den 36-jährigen Vater des getöteten Babys aus Laufenburg am Montagnachmittag (30.04.2018) wegen Totschlags für schuldig befunden. Der Mann muss damit für elf Jahre hinter Gitter. Die ersten dreieinhalb davon hat er sofort abzusitzen, danach kommt er wegen seiner Abhängigkeit in eine Entzugsklinik.

Vater soll Großteil der Haftstrafe im Entzug absitzen

Bei der Strafe hat die Schwurgerichtskammer dabei einen Mittelweg zwischen der Forderung der Staatsanwaltschaft und des Verteidiger des Angeklagten gefunden. Erstere hatte für ihn 14 Jahre Gefängnis gefordert, letzterer acht.

Das Gericht sah es am Ende als erwiesen an, dass der Mann seinen wenige Wochen alten Sohn am ersten Weihnachtsfeiertag 2017 getötet hat - vermutlich litt der Drogenabhängige zu diesem Zeitpunkt an Entzugserscheinungen und war mit der Betreuung des Kindes überfordert. Die Mutter war zum Zeitpunkt des Gewaltverbrechens gerade nicht in der Wohnung, weil sie ihrem Partner ein Drogenersatzmittel besorgen wollte. Der Angeklagte hat das Urteil vergleichsweise regungslos zur Kenntnis genommen. Dieses ist noch nicht rechtskräftig.

(fw)