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Urteil gegen Stiefvater des kleinen Alessio ist rechtskräftig

Das Urteil gegen den Stiefvater des kleinen Alessio aus Lenzkirch ist rechtskräftig

Weder die Staatsanwaltschaft Freiburg noch die Verteidigung haben Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Schöffengerichts eingelegt. Das Freiburger Landgericht hatte den 33-Jährigen Mitte Oktober wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung zu sechs Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt.

Der Mann hatte zugegeben, den dreijährigen Alessio Mitte Januar mehrfach heftig in den Bauch geschlagen zu haben. Der Junge war wenig später an inneren Verletzungen gestorben.

Derzeit laufen noch Ermittlungen gegen einen Sachbearbeiter im Kreisjugendamt und gegen Alessios Mutter. Ergebnisse werden in den kommenden Wochen erwartet. Ein Gutachter hat dem Jugendamt im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald in einem Zwischenbericht zum Fall Fehler und Versäumnisse vorgeworfen. Das endgültige Gutachten soll im Januar 2016 veröffentlicht werden.