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Straßenbahn fährt wieder zwischen Kehl und Straßburg

Es gilt eine Maskenpflicht und Abstand von mindestens einem Meter

Für viele Pendler ist das eine erlösende Nachricht: Der grenzüberschreitende Tramverkehr wird ab Dienstag (26.05.2020) wieder aufgenommen. Wie auch bei anderen Grenzübertritten dürfen nur Grenzpendler und Menschen mit triftigem Grund ins benachbarte Elsass fahren. Die Tram verkehrt alle 20 Minuten im Zeitraum von 5 bis 22 Uhr.

Die Tram kommt wieder über den Rhein bei Kehl. Erstmal ist die Fahrgastzahl auf maximal 70 Personen begrenzt, außerdem gilt, wie üblich, eine Maskenpflicht für Menschen ab elf Jahren in den Fahrzeugen und auf der französischen Seite auch an den Bahnsteigen. Dabei dürfen lediglich Menschen mitfahren, die einen triftigen Grund zum Grenzübertritt haben, wie zum Beispiel Arbeit, Familienbesuch oder Arzttermin. Ausflüge und Einkaufstouren ins Nachbarland sind noch nicht wieder erlaubt.

In den Tramzügen ist jeder zweite Sitz gekennzeichnet und darf nicht genutzt werden. Wo Fahrgäste stehen dürfen, zeigen die Markierungen am Boden. Der Mindestabstand zwischen den Fahrgästen in der Tram beträgt einen Meter. Fahrräder dürfen nicht mitgenommen werden. Wenn eine Tram einfährt, müssen die Wartenden zunächst alle Fahrgäste aussteigen lassen, bevor sie den Tramzug besteigen. Ein Ein- und Ausstieg an den Fahrertüren ist nicht möglich. Die Fahrer öffnen die übrigen Türen automatisch, damit sie nicht von den Fahrgästen berührt werden müssen. Die Straßenbahnen werden mehrmals täglich desinfiziert.

Von Straßburg aus fährt die Tram bis zum Kehler Bahnhof. Die Bundespolizei steigt dann in die Tramzüge ein, um die Fahrgäste zu kontrollieren. Eine Kontrolle kann zehn Minuten dauern, währenddessen bleiben die Türen des Tramzuges geschlossen. Erst nach Abschluss der Kontrolle können die Fahrgäste aussteigen.

Der Trambetrieb über den Rhein wird zunächst testweise wieder aufgenommen.

(dk)