Bodycam, Polizei, Freiburg, Einsatz, © baden.fm (Symbolbild)

Polizisten im Südwesten sollen ihre Bodycams öfter einsetzen dürfen

Es geht unter anderem um den Einsatz von Kameras an den Uniformen und um die Bleibeperspektiven gut integrierter Asylbewerber

Monatelang hatten die Abgeordneten im Stuttgarter Landtag über das Gesetzesvorhaben debattiert, jetzt möchte die grün-schwarze Landesregierung ihr neues Polizeigesetz für Baden-Würtemberg beschließen. Darüber haben am Dienstag (10.03.2020) Ministerpräsident Winfried Kretschmann (GRÜNE) und Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) nach ihrer Kabinettssitzung die Öffentlichkeit informiert.

Landesregierung findet, dass der Polizei zu oft rechtlich die Hände gebunden waren

Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass Polizisten im Streifendienst in Zukunft auch häufiger ihre so genannten Bodycams einsetzen dürfen. Bisher war das für sie nur im öffentlichen Raum erlaubt. Nun soll das unter bestimmten Voraussetzungen auch erlaubt sein, wenn die Beamten in privaten Wohnungen oder zum Beispiel auch Diskotheken zum Einsatz kommen.

Außerdem möchten die Gesetzgeber auch die Rechtsgrundlage für Kontrollen von Menschen bei Großevents wie Fußballspielen verbessern. Hier hatte die Opposition angekreidet, dass mehrere rechtliche Grauzonen die Arbeit der Einsatzkräfte vor und nach den Veranstaltungen stark erschweren würden.

Grün-Schwarz möchte Asylbewerber ohne Arbeit oder Ausbildung künftig zuerst abschieben

Darüber hinaus geht zusätzlich auch noch um eine neue Initiative für das Bleiberecht gut integrierter Flüchtlinge. Asylbewerbern mit Arbeit soll so eine bessere Perspektive geschaffen werden, auch längerfristig in Baden-Württemberg zu bleiben. Dazu möchte sich der Südwesten nun mit einer Initiative im Bundesrat stark machen.

Geflüchtete Menschen, die sich hierzulande engagiert miteinbringen, sollen damit von den Behörden zwar nicht automatisch im Voraus eine Duldung erhalten. Einzelfälle könnten damit aber schon bald der Härtefallkommission des Landes zugeteilt werden, um ihre Abschiebung zu verzögern. Umgekehrt will die Landesregierung durchsetzen, dass  grundsätzlich zuerst die Asylbewerber aus Deutschland abgeschoben werden, die hier keine Arbeit haben oder auch nicht in Ausbildung sind.

Eigentlich hatten sich die Regierungsfraktionen schon im Dezember in den beiden Sachfragen geeinigt. Über die Auslegung der Details hatte es dann aber Streit gegeben. In der vergangenen Woche haben Grüne und Union dann schließlich einen gemeinsamen Nenner gefunden.

(fw) / dpa