Drohne, Kamera, © Daniel Maurer - dpa

Polizeidrohneneinsatz bei Friday-for-Future-Demo war rechtswidrig

Das Freiburger Verwaltungsgericht sieht Verstoß gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit

Der Einsatz einer Polizeidrohne bei einer Fridays-for-Future-Kundgebung am 20.09.2019 war rechtswidrig. Das hat das Freiburger Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 29.07.2021 entschieden und dieses den Verfahrensbeteiligten nun zugestellt. Die Drohne sei - mit einer kurzen Unterbrechung - mehrere Stunden im Einsatz gewesen und habe Live-Aufnahmen ins Lagezentrum übertragen. Dass die Aufnahmen nicht gespeichert wurden sei irrelevant. Durch die Überwachung könnten sich Teilnehmer einer Versammlung nicht sicher sein, dass ihnen durch ihre Teilnahme keine Nachteile entstehen könnten. Dies schränke die Menschen in ihrer Versammlungsfreiheit ein und sei daher nicht rechtmäßig, so das Gericht in seinem Urteil. An der besagten Demo hatten rund 30.000 Menschen teilgenommen.

Geklagt hatte ein Teilnehmer der Demo, der die Drohne über dem Platz der alten Synagoge gesehen und beim Polizeipräsidium nachgefragt hatte, was es mit dieser auf sich habe. Das Präsidium informierte den Kläger, dass es sich um eine Polizeidrohne gehandelt habe. Im Dezember 2019 erhob der Mann schließlich Anklage, um "gerichtlich die Rechtswidrigkeit des Drohneneinsatzes feststellen zu lassen", wie es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts heißt. Die Drohne sei zwischen 10:09 und 10:28 Uhr sowie von 11:02 bis 13:30 Uhr in etwa 50 Metern Höhe über der Versammlung geflogen und für die Teilnehmer nicht als solche wahrnehmbar gewesen.

Drohnenüberwachung ist nur bei Anhaltspunkten auf konkrete Gefahr zulässig

Der von dem Drohneneinsatz ausgehende Eingriff in die Versammlungsfreiheit sei nicht durch eine gesetzliche Vorschrift gedeckt gewesen, begründet das Gericht weiter. Videoaufnahmen von Versammlungen dürften nur dann angefertigt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte bestünden, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Gefahr sei und durch den Einsatz geschützt werden könnte. Der besagte Einsatz bei der Demo in Freiburg sei hingegen ausschließlich zur Überwachung und Steuerung einer friedlichen und störungsfrei verlaufenden Versammlung erfolgt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Polizeipräsidium Freiburg, kann innerhalb von einem Monat Berufung einlegen.

(br)