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Offenburger Landgericht verhandelt über tödliches Familiendrama

Das Landgericht hat einen psychiatrischen Gutachter beauftragt, der die Schuldfähigkeit des Angeklagten prüfen soll

Am Donnerstag (28.06.2018) verhandelt die Jugendkammer des Landgerichts Offenburg über die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen einen 20-jährigen Mann wegen Totschlags.

Dem jungen Mann wird vorgeworfen, im vergangenen Januar seinen Vater mit einem "Karambitmesser" so schwer verletzt zu haben, um ihn zu töten. Zuvor sollen sich der 20-Jährige und der Vater gestritten haben.

Der Mann soll zu diesem Zeitpunkt betrunken gewesen sein und seinen Sohn tätlich angegriffen haben. Nachdem sein Sohn ihn mit dem Messer angegriffen haben soll, sei der Vater unmittelbar danach seinen schweren Schnittverletzungen erlegen.

Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass der 20-Jährige aufgrund einer Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig war. Der Angeklagte ist nicht vorbestraft und beruft sich auf Notwehr.

Seit Januar sitzt er in Untersuchungshaft. Die Strafkammer wird prüfen, ob die angeklagte Tat durch Notwehr gerechtfertigt war. Ein psychiatrischer Gutachter soll in dem Prozess klären, ob der 20-Jährige wegen einer Persönlichkeitsstörung vermindert schuldfähig war. Das Urteil wird in rund drei Wochen erwartet.

(gm/rg)