Verhütung, Anti-Baby-Pille, Yasminelle, Prozess, Freiburg, © Philipp von Ditfurth - dpa (Archivbild)

Oberlandesgericht urteilt im Streit um Antibabypille „Yasminelle“

Frau aus der Ortenau hatte wegen angeblicher Nebenwirkungen geklagt - Oberlandesgericht weist Klage zurück

Die Klage einer 37-Jährigen aus dem Ortenaukreis wurde vom Oberlandesgericht Karlsruhe, das in seiner Außenstelle in Freiburg verhandelte, abgewiesen. Damit bestätigt es die Entscheidung des Landgerichts Waldshut-Tiengen, das die Klage mit Urteil vom 20.12.2018 ebenfalls abgewiesen hatte. Die Klägerin erlitt 2009 eine beidseitige Lungenembolie und einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand, was sie auf die Einnahme der Verhütungspille zurückführt. Sie hatte deshalb Schadenersatz vom Pharmavertreiber Bayer Vital GmbH  verlangt.

Der vierte Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat die Berufung der Klägerin mit Urteil vom 25.06.2021 nun endgültig zurückgewiesen. Das Gericht begründet sein Urteil damit, dass die Geschädigte auch in zweiter Instanz nicht nachweisen konnte, dass ihre Beschwerden eine Nebenwirkung der Verhütungspille "Yasminelle" waren. Im Fall der Klägerin, die im Jahre 2009 die besagte Thromboembolie erlitten hatte, könnten auch andere Umstände dazu geführt haben. So hatte die Klägerin im März 2009 mehrere Langstreckenflüge unternommen unternommenen, die eine Reisethrombose hätten auszulösen können, so einige Sachverständige im Prozess.

In den USA wurden Vergleichszahlungen in Milliardenhöhe geleistet

Das Präparat mit dem Wirkstoff Drospirenon gehört zu den Verhütungspillen der sogenannten vierten Generation, die immer wieder wegen erhöhter Thrombose-Risiken in der Kritik stehen. Bayer Vital argumentiert, dass niedrig dosierte Antibabypillen wie «Yasminelle», sachgemäß eingenommen, "ein positives Nutzen-Risiko-Profil aufweisen", so das Unternehmen. Die 37-jährige Klägerin leide bis heute an den Folgen des Zusammenbruchs vor nunmehr zwölf Jahren. Sie habe seither ein Lymphödem im Bein, eine Thrombose im Becken, zerstörte Venen und eine beeinträchtigte Herz-Lungenfunktionen.

In den USA hat Bayer wegen Präparaten mit dem gleichen Wirkstoff bereits Vergleichszahlungen in Milliardenhöhe leisten müssen. 10.600 Anspruchstellerinnen wurden dort entschädigt, die Haftung wurde von Unternehmensseite allerdings nicht anerkannt. Im Fall der Ortenauerin wurde die Revision wurde nicht zugelassen. In letzter Instanz wäre noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof innerhalb eines Monats möglich.

(br/dpa)