Grenzkontrolle, Polizei, Weil am Rhein, Schutzmaske, © Patrick Seeger - dpa

Neue Maßnahmen im Kampf gegen Ausbreitung des Coronavirus treten in Kraft

Ab heute wird das öffentliche Leben für die Sicherheit der Bürger noch einmal deutlich stärker eingeschränkt

Um die Ausbreitung des neuartigen Covid-19-Erregers in Baden-Württemberg abzuschwächen, hat die grün-schwarze Landesregierung am Samstag (21.03.2020) noch einmal neue Maßnahmen beschlossen. Alle Bürger im Südwesten sollten sich dringend an die Verordungen halten und darüber hinaus alle nicht unbedingt notwendigen Sozialkontakte auf ein Minimum runterfahren, heißt es dazu vorweg noch einmal aus dem Innenministerium.

Zunächst gilt seit Samstag das Verbot aller Menschenansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als drei Personen. Davon ausgenommen sind nur engste Familienangehörige wie Eltern und ihre Kinder, die im selben Haushalt wohnen. Vor die Tür soll ab sofort nur noch, wer zur Arbeit muss, wichtige Einkäufe zu erledigen hat, einen Arzttermin wahrnimmt oder ähnlich dringenden Anliegen nachgeht.

In den Einzelregelungen der jeweiligen Landkreise und Städte und Gemeinden lassen sich dazu teilweise weitere Details finden: So erlaubt beispielsweise Freiburg und der Kreis Breisgau-Hochschwarzwald auch noch explizit Spaziergänge oder Sportaktivitäten draußen, solange dabei kein Kontakt zu anderen Menschen abseits der genannten Ausnahmen zustande kommt. Die Polizei hat im gesamten Südwestn scharfe Kontrollen angekündigt, bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro oder ersatzweise auch Gefängnisstrafen.

Friseursalons waren bisher großer Streitfall bei der Regelung

Alle Gaststätten und Restaurants müssen bis auf Weiteres schließen. Einzige Ausnahme davon sind Bringdienste, sowie Essen zum Mitnehmen und auf Bestellung. Auch Friseure müssen jetzt ihre Salons schließen. Sie waren bis vor Kurzem noch von den angeordneten Geschäftsschließungen ausgenommen. Dagegen hatte es auch innerhalb der Branche teils große Proteste gegeben, da Friseure meist in engem Körperkontakt zu ihren Kunden arbeiten.

Fahrten und Reisen aus einem internationalen Corona-Risikogebiet wie dem Elsass sind nach und durch Baden-Württemberg ab sofort ebenfalls verboten, wenn es sich nicht bloß um Fahrten zum Arbeitsplatz oder zurück nach Hause, zum Transport wichtiger Güter oder um besondere Härtefälle wie einem Todesfall in der Familie handelt.

Eine Übersicht über die komplette Rechtsverordnung finden Sie auf der Webseite der baden-württembergischen Landesregierung. Auch in den einzelnen Landkreisen in Südbaden treten ab Samstag die verhängten Betretungsverbote öffentlicher Orte in Kraft. Einer der bundesweit ersten Vorreiter solcher Maßnahmen war am vergangenen Donnerstag die Stadt Freiburg.

(fw)

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