3G-Regeln, getestet, geimpft, genesen, Corona, Regeln, Pandemie, © Marijan Murat - dpa (Symbolbild)

Neue Corona-Bestimmungen bringen Erleichterungen für Geimpfte und Genesene

Gleichzeitig müssen Ungeimpfte deutlich häufiger einen negativen Test vorlegen, für den sie teils auch bald selbst zahlen müssen

Seit Montagmorgen (16.08.2021) sind wie angekündigt die neuen Corona-Verordnungen des Landes in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Sie bringen vor allen Dingen für vollständig geimpfte und genesene Menschen weitreichende Lockerungen, können umgekehrt aber in der Praxis gleichzeitig Druck auf Nicht-Geimpfte ausüben.

Diese müssen ab sofort wesentlich häufiger als bisher in ihrem Alltag mit Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests nachweisen, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind, wenn sie weiterhin an allen Bereichen des öffentlichen Lebens teilnehmen möchten. Das gilt beispielsweise für Besuche in Hotels, Museen, Fitnessstudios, bei Ausstellungen, beim Frisörbesuch oder auch in der Innen-Gastronomie.

Ausgenommen von der Testpflicht sind unter anderem noch nicht eingeschulte Kinder. Alle älteren Kinder müssen bislang ebenfalls keine zusätzlichen Tests vorlegen als die, die ohnehin schon im Rahmen des Unterrichtsbetriebes an den Schulen durchgeführt werden.

Impf- oder Genesungsnachweis für den Diskobesuch oder alternativ PCR-Test notwendig

Auch Clubs und Diskotheken dürfen mit den verschärften 3G-Regeln wieder nach und nach zum Normalbetrieb zurückkehren. Wer weder einen Impfschutz noch einen Genesungsnachweis vorweisen kann, braucht hier zwingend einen PCR-Test, um Einlass zu erhalten. Schnelltests reichen in diesem Fall nach dem Willen der Landesregierung nicht mehr aus.

Im Gegenzug zu der Ausweitung der Nachweispflicht fallen viele andere Einschränkungen wie Besucherbeschränkungen für private Veranstaltungen und Feiern fast komplett weg. Erhalten bleibt allerdings die Maskenpflicht, auch für Geimpfte oder Genesene.

Alle Menschen in Baden-Württemberg sollen weiterhin im Nahverkehr, beim Einkaufen, in Hotels oder bei den meisten nicht-privaten Veranstaltungen eine medizinische Maske tragen - zumindest in geschlossenen Räumen, je nach Veranstaltungskonzept teilweise auch im Freien.

Landesregierung weicht teils von den Beschlüssen des Bund-Länder-Gipfels ab

In den Hintergrund tritt bei den neuen Regeln der bisherige Inzidenzwert. Die Gesundheitsbehörden wollen die Zahl der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner zwar weiterhin im Blick behalten. Deutlich wichtiger sollen bei der Bewertung der weiteren Pandemieentwicklung aber Faktoren wie die Anzahl an freien Plätzen auf den Intensivstationen oder die genaue Impfquote im jeweiligen Landkreis werden.

Dem Beschluss aus dem Südwesten war der Corona-Gipfel von Bund und Länderchefs vorausgegangen. Was dort alles beschlossen wurde, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

(fw) / dpa