Mindestlohn bald 9,00€ ?

Bis Ende des Monats muss die Entscheidung darüber fallen, wie hoch der Mindestlohn künftig ausfällt.

Im Vorfeld gibt es Streit darüber.

Der Mindestlohn muss sich an der Entwicklung der Tariflöhne orientieren. Gewerkschaften und SPD betonen dabei vor allem einen Spielraum nach oben. Für sie ist eine Steigerung auf über 9,- Euro durchaus möglich. Arbeitgeber und CDU-Wirtschaftsflügel wollen, dass die Vorgaben möglichst eng ausgelegt werden. Dann läge der Mindestlohn voraussichtlich bei 8,80 Euro. Die Entscheidung muss bis zum 28. Juni getroffen werden.

 

Tariflöhne als Orientierung

Seit Anfang 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Bei der Entscheidung über die künftige Höhe hat sich die Kommission an der Entwicklung der Tariflöhne zu orientieren, die das Statistische Bundesamt im Tarifindex zusammenfasst.

 

Tarifindex als Referenz

"Es gibt überhaupt keine Veranlassung, auch nur einen Cent über den Tarifindex hinauszugehen", sagte die Geschäftsführerin des Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA, Ingrid Hartges, der Deutschen Presse-Agentur. "Das wäre eine Fortsetzung der Eingriffe in die Tarifautonomie."

Gemäß dieser Vorgabe dürfte der Mindestlohn künftig unter 8,80 Euro bleiben. Denn der Tarifindex lag im Mai bei plus 3,1 Prozent im Vergleich zu Dezember 2014. Laut einer Simulation dürften es im Juni plus 3,2 Prozent sein, wie eine Sprecherin des Statistischen Bundesamts sagte.

 

Langfristig sollte der Mindesltlohn in "Richtung 10" gehen.

Burkhard Siebert, Vize-Chef der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, sagte der dpa dennoch: "Der gesetzliche Mindestlohn sollte ab 2017 deutlich über neun in Richtung zehn Euro steigen."

Arbeitgebervertreter Reinhard Göhner hatte betont, Spielraum für Verhandlungen gebe es nicht. Der Vorsitzende der IG BAU, Robert Feiger, hatte hingegen eine stärkere Anhebung verlangt als durch die reine Tarifentwicklung bis dann vorgegeben. Im Mindestlohngesetz ist von einer Abwägung die Rede, die die Kommission auch unter Berücksichtigung unter anderem des angemessenen Schutzes der Arbeitnehmer zu treffen habe. Laut der Geschäftsordnung der Kommission gilt zunächst aber die Maßgabe des Tarifindexes.

 

Arbeitgeber halten an Tarifindex fest

Die Arbeitgeber lehnen insbesondere die Forderung der Gewerkschaften ab, auch die Tarifabschlüsse für die Metall- und Elektroindustrie sowie für den öffentlichen Dienst zu berücksichtigen. Der Index bis Juni enthält diese noch nicht.