Masern breiten sich in der Ortenau weiter aus

Zwei neue Fälle an zwei Schulen im Großraum Oberkirch

In der Ortenau gibt es neue Fälle von Masern. Das Gesundheitsamt in Offenburg hat bestätigt, dass zwei Personen an einer Grundschule und einem Gymnasium im Großraum Oberkirch an Masern erkrankt sind. Damit sich die Krankheit nicht weiter verbreitet, wurden am Dienstag (04.02.2020) in den betroffenen Schulen die Impfbücher der Schüler kontrolliert. Außerdem wurden die Eltern über den Impfstatus ihrer Kinder informiert.

Aus verschiedenen Städten der Ortenau wurden weitere Krankheitsfälle gemeldet. Deshalb sollten alle Menschen in der Region ihren Impfstatus überprüfen, rät das Gesundheitsamt.

Gesundheitsamtsleiterin Evelyn Bressau:

Wir bitten insbesondere Personen, die in einer medizinischen Einrichtung oder in einer Gemeinschaftseinrichtung arbeiten, ihre Impfpässe zu kontrollieren und bei fraglicher Immunität sich von ihrem Hausarzt beraten zu lassen. Dieser kann feststellen, ob eine Immunität vorliegt.“

Wer an Masern erkrankt ist, darf keine Gemeinschaftseinrichtung besuchen

Nach dem Infektionsschutzgesetz dürfen Personen, die an Masern erkrankt oder dessen verdächtig sind, für die Dauer der Inkubationszeit von 21 Tagen keine Gemeinschaftseinrichtung besuchen oder dort tätig sein. Wurden Masern diagnostiziert, können die Betroffenen erst nach Abklingen der Symptome, frühestens jedoch fünf Tage nach Auftreten des Hautausschlags die Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.

„Durch die Kontrolle der Impfbücher werden nun solche Personen ermittelt, die ein Ansteckungs-Risiko haben. Das betrifft ungeimpfte Personen, bei denen weder ein ärztliches Attest über eine durchgemachte Masernerkrankung noch ein Immunitätsnachweis in Form eines Antikörpertiters vorliegt." 

Das Gesundheitsamt informiert die betroffenen Eltern und bittet um entsprechende Mitarbeit

Masern werden von Viren ausgelöst und sind hochansteckend. Die Erkrankung beginnt mit Fieber, Husten, Schnupfen und Bindehautentzündung. Nach einigen Tagen tritt ein Hautausschlag auf, der typischerweise im Gesicht und hinter den Ohren beginnt. Er bleibt für etwa fünf Tage bestehen, danach kann sich die Haut schuppen. Es kann zu schweren Komplikationen wie Mittelohrentzündung, Durchfall, Bronchitis und Lungenentzündung kommen. Im Anschluss an die akute Erkrankung besteht eine mindestens sechs Wochen dauernde Abwehrschwäche. Eine durchgemachte Masernerkrankung hinterlässt eine lebenslange Immunität.

Sollten die oben genannten Symptome auftreten, empfiehlt das Gesundheitsamt, umgehend den Kinder- bzw. Hausarzt zu kontaktieren. Patienten sollten sich telefonisch anmelden und dabei den Verdacht auf Masern mitteilen. Bei Kindern sollten Schule und Kindergarten sofort informiert werden.

Vorbeugend kann gegen Masern geimpft werden. Die Ständige Impfkommission STIKO empfiehlt die Schutzimpfung ab dem 11. Lebensmonat, für einen vollen Impfschutz sind bei Kindern zwei Impfungen im Mindestabstand von vier Wochen nötig. Im Erwachsenenalter genügt eine Impfung.

(rg)