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Landesregierung will nächtliche Ausgangsbeschränkungen für regionale Corona-Hotspots erlassen

Ab 7-Tages-Inzidenz über 50 soll wieder die Ausgangssperre gelten

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof am Montag (08.02.2021) die landesweite Ausgangssperre von 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr gekippt hatte, soll es nun nahtlos Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen geben, die über der 7-Tages-Inzidenz von 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegen. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag (09.02.2021) erfahren hat, hat das Gesundheitsministerium bereits eine entsprechende Vorlage in die Abstimmung mit den anderen Ressorts gegeben.

Nach Zahlen des Landesgesundheitsamts vom Montag (08.02.2021) liegen mittlerweile 18 der 44 Stadt- und Landkreise bei der sogenannten 7-Tage-Inzidenz unter 50. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte verfügt, dass ab Donnerstag die Bürgerinnen und Bürger wieder ohne triftigen Grund auch nach 20 Uhr das Haus verlassen dürfen. Das Gericht gab damit dem Eilantrag einer Klägerin aus Tübingen statt.

Das Land Baden-Württemberg will von diesem Donnerstag (11.02.2021) an nächtliche Ausgangsbeschränkungen für regionale Corona-Hotspots erlassen. Allerdings soll diese erst ab 21 Uhr gelten. Die Landesregierung möchte damit über die anstehenden Fasnachtstagen keine Lücken bei den Ausgangsbeschränkungen lassen.

(dpa/dk)