Freiburg, Innenstadt, Altstadt, Kajo, Nacht, © Patrick Seeger - dpa (Symbolbild)

Verwaltungsgerichtshof kippt nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg

Ab Donnertag keine Ausgangssperre mehr zwischen 20 und 5 Uhr

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat am Montag (08.02.2021) die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen im Land aufgehoben. Damit geben die Richter dem Eilantrag einer Frau aus Tübingen statt. Bis einschließlich Mittwoch (11.02.21) gilt noch die alte Regelung. Ab Donnerstag dürfen die Bürgerinnen und Bürger dann wieder ohne triftigen Grund auch nach 20 Uhr das Haus verlassen. Dem Beschluss zufolge ist die Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr wegen der erheblich verbesserten Pandemielage nicht mehr angemessen. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Die Mannheimer Verwaltungsrichter wiesen die Argumentation der Landesregierung zurück, dass eine zu frühe Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen die Gefahr eines erneuten exponentiellen Wachstums der Infektionszahlen mit sich bringe. Gezielte regionale Ausgangssperren in Landkreisen mit extrem starkem Infektionsgeschehen seien hingegen nicht pauschal untersagt.

(br)