Heimkind, Offenburg, Familiengericht, © Steffen Schmidt - dpa

Früheres Heimkind wehrt sich weiter gegen Forderungen für leibliche Mutter

Ursprünglich hatte das Landratsamt von der Frau eine Summe von 760 Euro im Monat gefordert

Im Streit um die Pflegekosten für eine 83-Jährige Mutter in der Ortenau hat auch der nächste Termin vor dem Offenburger Familiengericht keine Lösung hervorgebracht. Dort wehrt sich die inzwischen 55 Jahre alte leibliche Tochter der Frau gegen die Geldforderungen des Landratsamtes.

Klägerin lehnt Vergleich des Gerichts ab

Einen Vergleichsvorschlag, bei dem sie regelmäßig nur 30 Prozent der Unterhaltssumme hätte zahlen müssen, hat die Klägerin am Donnerstagabend (17.05.2018) abgelehnt. Sie begründet ihre Haltung damit, dass ihre Mutter sie direkt nach der Geburt weggegeben hatte und sie daraufhin in einem Heim aufgewachsen war, ohne später größeren Kontakt zu ihr gehabt zu haben. Daran hatte die Gegenseite gezweifelt und deshalb mehrere Zeugen über das Verhältnis zwischen Mutter und Tochter befragt.

Landratsamt will Entscheidung Mitte Juni prüfen

Mit dem Abschluss der Beweisaufnahme möchte das Familiengericht am 19. Juni einen eigenen Beschluss in dem Fall verkünden. Das Landratsamt des Ortenaukreises behält sich vor, dann im Anschluss zu prüfen, ob die Behörde die Entscheidung akzeptiert oder in die nächste Instanz zieht, heißt es am Freitagvormittag in einer schriftlichen Mitteilung.

(fw)