JVA, Gefängnis, Haft, © Patrick Seeger - dpa (Symbolbild)

Drei Jahre Haft für den Waldläufer von Oppenau

Schwere Körperverletzung und Geiselnahme: Haftstrafe für Yves R.

Vor dem Landgericht Offenburg ist das Urteil gegen den 32-jährigen Yves R. aus Oppenau gefallen. Der sogenannte Waldläufer wird wegen Geiselnahme und schwerer Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt. R. war im Sommer 2020 im Schwarzwald tagelang von einem Großaufgebot der Polizei gejagt worden, nachdem er erst vier Polizisten entwaffnet und anschließend in den Wald geflüchtet war. Bei seiner Festnahme hatte der Angeklagte einen Polizisten mit einem Beil am Fuß verletzt.

Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren gefordert, die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Die Verteidigung zu Prozessbeginn berichtet, wie R. die Polizeikontrolle in der von ihm illegal bewohnten Waldhütte erlebt habe, wie er sich in die Enge gedrängt gefühlt und Angst vor einer Festnahme gehabt habe und die Provokation eines Polizisten schließlich zur Eskalation beigetragen hätten. Ein psychologischer Gutachter attestierte R. eine multiple Persönlichkeitsstörung bei hoher Intelligenz sowie eine verminderte Schuldfähigkeit bei seiner schlussendlichen Ergreifung, bei der der Angeklagte einen SEK-Beamten mit einem Beil am Fuß verletzt hatte.

Im Juli 2020 war der Angeklagte in der besagten Gartenhütte von Polizisten kontrolliert worden. Dabei entdeckten die Beamten auch verbotene Waffen beim 32-Jährigen. Mit einer täuschend echten Schreckschusswaffe hatte er daraufhin die insgesamt vier Polizisten entwaffnet und einen von ihnen als Geisel genommen. Anschließend war er in den Wald geflohen, wo er nach fünf Tagen und einer großangelegten Fahndung mit 2.500 Polizisten, Helikoptern und einer eingesetzten Spürhundestaffel festgenommen werden konnte.

(br)