Abgas, CO2, Schadstoffe, Fahrverbote, © Marijan Murat - dpa (Symbolbild)

Deutsche Umwelthilfe (DUH) reicht Klage für „Saubere Luft“ in Freiburg ein

Die DUH klagt gegen das Land Baden-Württemberg auf Diesel-Fahrverbote in Freiburg ab 2019.

Hintergrund sind die anhaltend hohen Belastungen der Atemluft mit Stickstoffdioxid in Freiburg. In anderen Städten wie Mainz, Essen oder Köln sind ähnliche Klagen schon erfolgreich gewesen. Die DUH erkennt daran, dass die Gerichte dem Gesundheitsschutz Vorrang geben vor dem Schutz von Profilinteressen der Autohersteller.

Freiburg hält die Grenzwerte seit 2010 nicht ein

Die Klage gegen das Land Baden-Württemberg wurde beim Verwaltungsgericht in Mannheim eingereicht. Damit soll 2019 eine Einhaltung der schon jetzt verbindlich geltenden EU-Grenzwerte an Stickstoffdioxid in Freiburg erreicht werden. Seit 2010 werden jedes Jahr diese Grenzwerte im Jahresmittel erheblich überschritten. EU-weit liegt der Grenzwert bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. 2017 hatte die offizielle Messstation an der Freiburger Schwarzwaldstraße im Jahresmittel 49 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen.

Klage als letztes Mittel

Dieser Zustand ist für DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nicht länger akzeptabel. Ohne konsequente Aussperrung von Diesel-Fahrzeugen sei auf Dauer keine „Saubere Luft“ in Freiburg zu erreichen, so Resch in einer Pressemitteilung. Ziel sei bereits im kommenden Jahr „Saubere Luft“ für BürgerInnen und BesucherInnen der Stadt.

Ende Februar 2018 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Jahr 2019 als letztmöglichen Zeitpunkt bestimmt, die geltenden Grenzwerte einzuhalten. In Freiburg sei dies nur noch durch kurzfristige Maßnahmen zu erreichen, so die DUH. Dazu gehören eben auch Fahrverbote für schmutzige Diesel, die die Grenzwerte im realen Betrieb übersteigen.

Ohne Druck passiere nichts, sagt die DUH

Die Klage ist für Remo Klinger, Anwalt der DUH, das letzte Mittel, um die Einhaltung der Grenzwerte wirklich durchzusetzen. Ohne Druck von Gerichtsentscheidungen werde nichts unternommen, so Klinger. Dass Fahrverbote zulässig und nötig seien um die Luftbelastung in den Städten zu verringern, zeige die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar 2018. Wann in Freiburg mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist noch nicht klar.

Stadt und Regierungspräsidium haben bis zuletzt versucht, Fahrverbote in Freiburg durch ein Paket von anderen Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu verhindern. Sie haben sich dabei auch auf eine mögliche Beschreitung des Rechtsweges vorbereitet.

(rw)