Thomas Strobl, CDU, Innenminister, Baden-Württemberg, Union, Ausschuss, Untersuchungsausschuss, Affäre, Landtag, © Bernd Weißbrod - dpa (Archivbild)

Baden-Württemberg will schärfere Waffengesetze

Im Kampf gegen Extremismus macht sich das Land für ein schärferes Waffenrecht stark

Gemeinsam mit den Ländern Sachsen-Anhalt und Hessen, die von der CDU geführt werden, will sich der Südwesten bei der Innenministerkonferenz dafür einsetze, dass Mitglieder verfassungsfeindlicher Vereinigungen unter keinen Umständen mehr Pistolen und Gewehre besitzen dürfen. Im Hinblick auf Extremisten und sogenannte Reichsbürger wurde das Waffenrecht bereits verschärft. Allerdings wird das Gesetz laut Innenminister Thomas Strobl häufig durch Einsprüche unterwandert.

Der Hintergrund ist, dass Waffen und Munition nur von als rechtlich zuverlässigen Personen besessen werden darf. Aktuell unterscheidet das Waffengesetz nach der sogenannten Regelunzuverlässigkeit und der absoluten Unzuverlässigkeit. Bei letztgenannter darf unter keinen Umständen eine Erlaubnis erteilt werden. Darunter fallen beispielsweise Menschen, die in den vergangenen zehn Jahren wegen eines Verbrechens verurteilt wurden. Dabei gibt es keinen Spielraum durch die Behörden. Bei der Regelunzuverlässigkeit ist dies jedoch anders, sodass diese im Einzelfall entkräftet werden kann.

Bei Personen, die aktuell oder in der Vergangenheit Mitglied in einem verbotenen Verein, einer verfassungswidrigen Partei oder einer verfassungsfeindlichen Vereinigung gewesen sind, wird derzeit noch die Regelunzuverlässigkeit attestiert. Das Waffenverbot wird dabei oft durch den Widerspruch von Extremisten unterwandert, heißt es aus dem Innenministerium. Die Länder Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen-Anhalt haben nun die Vorstellung, dass solche Mitgliedschaften künftig eine absolute waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen, was die Möglichkeit des Widerspruchs erschweren würde.

(dpa/mjk)