Winfried Hermann, Verkehrsminister, © Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Baden-Württemberg verbietet Kennzeichen mit Nazi-Symbolik

So genannte "Kennzeichenkombinationen mit nationalsozialistischen Chiffren" dürfen künftig nicht mehr vergeben werden

Kennzeichenkombinationen, die einen Bezug zu rechtsextremer Symbolik oder Rhetorik haben, dürfen von den Kfz-Zulassungsbehörden in Baden-Württemberg künftig nicht mehr vergeben werden. "Buchstaben- und Ziffernfolgen, denen ein nationalsozialistischer Symbolgehalt beigemessen wird", so formuliert es das Landesverkehrsministerium, werden also von den Nummernschildern im Land verbannt. Empfohlen wurde dies im Rahmen des NSU-Untersuchungsausschusses des Landtags.

Bereits vergebene Kennzeichen an zugelassenen Fahrzeugen haben Bestandsschutz

Betroffen sein werden Buchstaben- und Zahlenkombinationen, die bekannten rechtsextremistischen Szenecodes entsprechen. Bundesweite ist es seit 1956 Praxis, Buchstabenpaare wie KZ, SA, SS, HJ und NS nicht zu vergeben. Diese Regelung wird durch weitere Beispiele ergänzt, verschärft und gesetzlich untermauert. Ziffernfolgen, wie „HH 18“, „AH 18“ sowie „HH 88“ und „AH 88“ gelten als entsprechende Codes - ebenso die Ziffernfolge "1488". All diese Kombinationen werden künftig nicht mehr bei Kfz-Kennzeichen vergeben. Für bereits zugeteilte Kennzeichen an zugelassenen Fahrzeugen gilt Bestandsschutz. Sollten allerdings konkrete Hinweise auf einen sittenwidrigen Verstoß vorliegen, so kann die Behörde das Kennzeichen ändern.

Nicht hinnehmbar, dass Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten sich amtlich Kennzeichen zuteilen lassen und so ihre menschenverachtende Gesinnung öffentlich zur Schau stellen."

„Rechtsextremisten bedrohen unsere Demokratie und unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger – auch die Verkehrsbehörden sind da gefragt", so Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). "Nach unserer Auffassung und der des NSU-Untersuchungsausschusses des Landtags ist es nicht hinnehmbar, dass Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten sich amtlich Kennzeichen zuteilen lassen und so ihre menschenverachtende Gesinnung öffentlich zur Schau stellen können.“

(br)