Coronavirus, Covid-19, Virus, Erreger, © Pixabay (Symbolbild)

Baden-Württemberg lässt Einrichtungen und teils auch Restaurants schließen

Weil sich die Fallzahlen im Südwesten weiterhin häufen, greift die Landesregierung jetzt durch

Um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus im Land noch weiter zuverlangsamen, greift die grün-schwarze Landesregierung ab sofort zu drastischeren Maßnahmen. Weil sich die Lage immer mehr zugespitzt hatte, soll das öffentliche Leben im Südwesten noch deutlich stärker eingeschränkt werden als bisher.

Über eine Verordnung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes hat die Landespolitik die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geändert. Eine entsprechende schriftliche Mitteilung aus Stuttgart liegt der baden.fm-Redaktion vor.

Geschäfte bleiben vorerst weiter geöffnet

Zuvor hatte auch die Bundesregierung am Montagnachmittag den Ländern entsprechende Schritte empfohlen. Diese hätten sogar die Schließung von allen Geschäften beinhaltet, die nicht für die Grundversorgung der Bürger notwendig sind. Zu diesem Punkt gibt es von der Landesregierung in Baden-Württemberg bisher keine weiteren Angaben.

Geplant ist, dass in ganz Deutschland Supermärkte, Banken, Tankstellen, Apotheken, Drogerien und weitere wichtige Geschäfte weiterhin dauerhaft offen bleiben sollen. Für sie soll sogar das Sonntagsöffnungsverbot fallen und es soll teilweise auch längere Öffnungszeiten geben. Auch der Großhandel soll unter diese Regelung fallen. Ob und wann in Baden-Württemberg dann umgekehrt viele Läden aus anderen Sparten geschlossen werden, dazu gibt es bisher keine gesicherten Infos. Jedes einzelne Bundesland kann bisher noch selbst entscheiden, wie es die Empfehlungen aus Berlin umsetzt.

Zusätzlich zu den Schulen und Kitas im Land sollen ab sofort auch noch viele weitere Einrichtungen bis auf Weiteres geschlossen bleiben.

Für folgende Bereiche gilt ab sofort ein gesetzliches Betriebsverbot:

  • Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater und andere Schauspielhäuser
  • Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien, Fortbildungseinrichtungen und Volkshochschulen
  • Kinos
  • Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder und Saunen
  • Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen
  • Jugendhäuser
  • öffentliche Bibliotheken
  • Vergnügungsstätten wie Casinos und Spielotheken
  • Bordelle

Der Beschluss der Bundesregierung sähe zusätzlich auch noch vor, dass öffentliche Gottesdienste aller Glaubensrichtungen ausfallen müssen, Vereine sich nicht treffen dürfen und auch Spielplätze gesperrt werden. Auch hierzu lässt sich in der neuen Verfügung der grün-schwarzen Landesregierung noch nichts Genaueres finden. Weitere Einschränkungen können aber drohen.

Auch Restaurants, Bistros und Bars sind von den Verboten betroffen - aber nicht alle:

Ebenfalls brisant: Auch Restaurants und Bars müssen wegen der neuen Regelung ab sofort grundsätzlich dicht machen, wenn sie nicht gewährleisten können, dass die Tische einen Abstand von mindestens 1,5 Meter zueinander einhalten. Die gleiche Abstandsregel gilt auch für Stehplätze, zum Beispiel bei Imbissen und Bistros.

Außerdem müssen die Gastronomen sicherstellen, dass alle Kontaktpersonen in ihrer Gaststätte für einen Zeitraum von einem Monat nachvollziehbar bleiben, falls im Anschluss neue Coronavirus-Infektionen auftreten.

Besuche in Kliniken, Reha- und Pflegeeinrichtungen nur noch in Ausnahmefällen möglich

Bis auf Weiteres verbietet die Landesregierung auch alle Besuche in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Dialyse-Zentren und Tageskliniken im Südwesten. Ausnahmen soll es nur bei kranken Kindern, in Teilen der Psychiatrie und zur Sterbebegleitung geben - aber auch dann nur unter strengen Auflagen.

In Alten- und Pflegeheimen, sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind Besuche nur noch mit vorheriger Erlaubnis der Leitung und unter speziellen Schutzvorkehrungen möglich. Wer Symptome von Atemwegserkrankungen zeigt oder Kontakt mit einem bestätigten Corona-Patienten hatte, soll als Besucher gar keinen Zutritt mehr zu all diesen Einrichtungen erhalten.

Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern jetzt auch landesweit verboten

Egal ob in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel: In Baden-Württemberg ist es ab sofort nicht mehr erlaubt, dass sich mehr als 100 Menschen zu einer Veranstaltung am selben Ort aufhalten. Darüber hinaus empfiehlt die Landesregierung auch alle kleineren Termine, die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen. Das gelte speziell auch für Familienfeiern mit weniger als 100 Gästen. Bei öffentlichen Events, die diese Marke nicht überschreiten, entscheiden weiterhin die jeweiligen Veranstalter auf Basis einer Risikoabwägung anhand der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Entwicklung der Infektion in der Umgebung.

Unter anderem Freiburg, sowie die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen hatten sich bereits in der vergangenen Woche auf ein noch schärferes Veranstaltungsverbot verständigt. Hier sind momentan alle Events mit mehr als 50 Menschen untersagt.

Bürger sollen alle nicht notwendigen Sozialkontakte einstellen

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (GRÜNE) und Sozialminister Manne Lucha (GRÜNE) rufen alle Bürger des Landes eindringlich dazu auf, sich an die Verordnung zu halten und alle nicht unbedingt notwendigen Sozialkontakte vorübergehend einzustellen. Wer kann, sollte zuhause bleiben und in jedem Fall große Menschenmengen meiden. Die Landesregierung fordert die Menschen dazu auf, sich zurückzuziehen und auf räumliche Distanz zu anderen zu gehen. Nur so werde es gelingen, die Ausbreitung des Erregers zu verlangsamen. Jeder Einzelne im Land trage dafür Verantwortung. Zu den Maßnahmen sagte Kretschmann:

Die Zahl der infizierten Menschen im Land steigt weiter stark. Gleichzeitig gelingt es uns aktuell sehr gut, alle erkrankten Menschen medizinisch bestmöglich zu versorgen. Um dies auch in den kommenden Wochen sicherzustellen, müssen wir die Ausbreitung des Virus noch stärker verlangsamen. Die Verlangsamung ist unser oberstes Ziel – und deshalb haben wir heute weitere entschiedene Maßnahmen beschlossen. Ich bin mir bewusst, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern damit einiges abverlangen. Aber nur so können wir die Krise mit geeinter Kraft bewältigen.

Der für Gesundheit im Land verantwortliche Minister Lucha ergänzt, dass nun weitere Vorkehrungen für den Schutz besonders gefährderter Gruppen getroffen werden müssen und auch die medizinische Versorgung im Land für den Ernstfall weiter ausgebaut werden muss. Nur so könne bei einem weiteren erwarteten Anstieg der Fallzahlen die medizinische Versorgung von schwer Erkrankten zuverlässig gewährleistet werden.

(fw)

Mehr zum Thema Coronavirus: