Silvester, Sekt, Anstoßen, Champagner, Feiern, Party, Neujahr, Alkohol, © Frank Rumpenhorst - dpa-tmn / dpa (Symbolbild)

Alles neu im Jahr: Das ist 2024 anders als noch 2023

Viel Neues bringt das neue Jahr mit sich - ein Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit

2024 - neues Jahr, neues Glück - und jede Menge Änderungen: Die Bundesregierung hat einiges in Angriff genommen. Zahlreiche Neuerungen treffen und betreffen bürger nicht nur finanziell, sondern in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Einige waren lange geplant, andere mussten kurzfristig erfolgen - unter anderem durch das Haushalts-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Ein Überblick:

Bürgergeld, Mindestlohn, Rente

Unter anderem steigen Bürgergeld und Mindestlohn – ersteres um 12 Prozent auf 563 Euro im Monat für Alleinstehende. Der Mindestlohn wird von 12 Euro auf jetzt 12,41 Euro erhöht. Und auch bei Minijobs gibt es mehr Geld, nämlich maximal 538 Euro. Auch die Renten steigen ab Juli um 3,5 Prozent. Auch in der Pflege wird der Mindestlohn angehoben. Hilfskräfte bekommen dann wenigstens 15,50 Euro, qualifizierte Pflegehilfskräfte 16,50 Euro und Pflegefachkräfte 19,50 Euro.

CO2-Preis

Der CO2-Preis steigt signifikant von 30 auf 45 Euro pro Tonne. Dies zieht unweigerlich auch höhere Preise bei Diesel, Benzin, Erdgas und Heizöl nach sich.

Heizungsgesetz

Außerdem tritt das neue Heizungsgesetz in Kraft. Demnach muss jede neu installierte Heizung ab sofort zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen – zunächst allerdings nur in Neubaugebieten.

Cannabis-Legalisierung

Kein Aprilscherz sondern wirklich wahr: Ab 1. April soll nun wirklich Cannabis legal werden. Das gibt’s dann nicht wie in den Niederlanden im Coffeeshop, wohl aber in sogenannten Cannabil Social Clubs, in der sich Menschen zum Anbau zusammen schließen können. Auch darf dann jeder Erwachsene bis zu drei Pflanzen zuhause anbauen. Cannabis wird dann als verbotene Substanz aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen.

Neue Pfand- und Verpackungsregelungen

Beim Einkaufen wichtig sind die Änderungen beim Pfand: Auf Milch und milchhaltige Getränke in Einweg-Plastikflaschen werden nämlich neuerdings auch 25 Cent Pfand fällig. Außerdem müssen Einweg-Plastikflaschen in Zukunft einen nicht mehr abtrennbaren Deckel haben, einen sogenannten Tethered Cap. So soll Plastikmüll weiter reduziert werden.

Kinderkrankengeld

Berufstätige Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind, haben ab 2024 statt auf bislang zehn auf bis zu 15 Kinderkrankengeldtage Anspruch. Für Alleinerziehende sind es künftig 30 statt bisher 20 Arbeitstage. Die Corona-Sonderregelung, die bis zu 30 Tage pro Elternteil ermöglichte, läuft aus.

Mehrwertsteuer in der Gastroniomie

In diesem Jahr gilt in Gastronimiebetrieben wir Restaurants wieder der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Seit der Corona-Pandemie war dieser vorübergehend auf sieben Prozent gesenkt worden.

Energiepreisbremse

Die Strom- und Gaspreisbremse wurde außerdem nicht fortgesetzt und gilt damit in diesem Jahr nicht mehr. Durch sie waren die Strom- und Gaskosten für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf maximal 12 Cent pro Kilowattstunde Gas sowie 40 Cent pro Kilowattstunde Strom gedeckelt worden. Das ist jetzt nicht mehr der Fall, weswegen man durchaus mal prüfen kann, ob sich vielleicht ein Anbieterwechsel lohnt.

Abgabefristen für Steuererklärungen

Wurden Steuererklärungen während der Pandemie aus Kulanz erst zum 31.08. des folgenden Jahres fällig, so gilt jetzt wieder die alte Frist (30.04.2024).

Solidaritätszuschlag

Für die meisten Steuerzahler entfällt ab dem kommenden Jahr der Solidaritätszuschlag. Für bestimmte Kapitalerträge und Kapitalgesellschaften bleibt er jedoch bestehen.

Müll und Wasser

Spürbar steigen werden 2024 zudem die Müllgebühren. Je nach Haushaltsgröße, Müllmenge und Abhol-Zeitraum müssen Kunden zwischen 15,7 bis 16,5 Prozent mehr bezahlen. Auch der Wasserversorger Badenova erhöht die Preise: Ab 1. Januar kostet der Kubikmeter Wasser 13 Cent mehr, der Wasserpreis erhöht sich damit auf 2,28 Euro pro Kubikmeter.

USB-C wird Standard bei Ladekabeln

Ab Dezember 2024 müssen viele in Deutschland verkaufte Elektrogeräte einen einheitlichen USB-C-Ladeanschluss haben. Der USB-C-Standard gilt für alle kleinen und mittelgroßen Geräte, die aufladbar und tragbar sind, also beispielsweise Smartphones, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, tragbare Lautsprecherboxen, E-Reader oder Spielekonsolen.

Einkommensgrenze für Elterngeld sinkt

Bisher war es Eltern mit einem gemeinsamen Einkommen von bis zu 300.000 Euro und Alleinerziehenden mit maximal 250.000 Euro möglich, Elterngeld zu beantragen. Ab April wird diese Grenze auf 200.000 Euro für Paare gesenkt, ein Jahr später auf 175.000 Euro. 150.000 Euro sind es dann bei Alleinerziehenden.

(br)