Manne Lucha, Winfried Kretschmann, Baden-Württemberg, © Marijan Murat - dpa (Archivbild)

Ab dem 19. April gelten in Baden-Württemberg diese neuen Corona-Regeln

Vieles bleibt vorerst beim Alten, doch ab zwei Grenzwerten wird in Zukunft noch konsequenter verschärft

Als erstes Bundesland setzt Baden-Württemberg ab Montag (19.04.2021) die neuen Vorgaben des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes vorzeitig um und hat dafür vor allem die Notbremse für Regionen mit hohen Infektionszahlen noch einmal verschärft. Für die meisten Bürger im Südwesten dürfte die neue Version der Corona-Verordnung daher schon bald weitreichende Auswirkungen im Berufs- und Privatleben mit sich bringen.

Weil die grün-schwarze Landesregierung schon vor den Beschlüssen der Bundespolitik recht weitreichende Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie getroffen hat, ändert sich an den grundsätzlichen Regeln aus den letzten Wochen und Monaten bei uns zwar nicht so viel. Maske, Abstand und Hygieneregeln bleiben im Alltag weiterhin feste Begleiter und auch an der Entscheidung, welche Geschäfte öffnen dürfen, tut sich nur wenig. Doch vor allem bei weiter steigenden Infektionszahlen drohen künftig noch konsequentere Regel-Verschärfungen. baden.fm fasst deshalb für Sie die wichtigsten Änderungen zusammen.

Fünf von sechs südbadischen Landkreisen zum Start der neuen Notbremse unter Grenzwert - einige jedoch nur knapp

Einen Tag vor dem Start der neuen Maßnahmen lagen am Sonntag nur sechs Landkreise und kreisfreie Städte in ganz Baden-Württemberg unterhalb der relevanten Grenzwerte, die meisten davon allerdings in Südbaden. Konkret sind das die Kreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach und Waldshut, sowie die Stadt Freiburg. Doch mit Lörrach und Waldshut kratzen mindestens zwei davon weiter ziemlich nahe an der 100er-Inzidenz, sodass auch hier bald die neue Notbremse greifen könnte. Eine Übersicht über die individuelle Infektionslage in Ihrem Landkreis erhalten Sie hier.

Unabhängig von der Inzidenz gilt jetzt neu:

  • Komplett offen bleiben prinzipiell nur noch Geschäfte, die zur Grundversorgung mit Waren des täglichen Bedarfs gehören. Die anderen dürfen dafür weiter Abholmöglichkeiten für vorbestellte Produkte nach dem Click&Collect-Prinzip anbieten. Dazu gehören dann unter anderem auch wieder Baumärkte, die zuletzt noch regulär geöffnet hatten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Click&Meet-Angebote nach Terminvergabe weiterhin möglich.
  • Im Beruf ist der Arbeitgeber ohnehin zu gesundheitlicher Fürsorge für seine Mitarbeiter verpflichtet. Dazu zählt noch nicht am Montag, aber schon ab Dienstag auch, dass der Chef allen Beschäftigten, die nicht im Home Office arbeiten können, regelmäßige Corona-Testungen im Job anbieten muss. Für die Arbeitnehmer bleibt es in den meisten Branchen aber eine freiwillige Entscheidung, ob sie das Angebot auch nutzen wollen oder nicht.
  • Die Schulen im Land kehren ab Montag wieder schrittweise zum Präsenzunterricht zurück. Das gilt zunächst für alle Schulformen und Klassenstufen. Am Anfang wird das vorerst nur mit einem Wechselmodell in Gruppen möglich sein, bei dem zwischen Unterricht im Klassenzimmer und Fernunterricht von Zuhause abgewechselt wird. Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht sind zwei Corona-Tests pro Woche für alle Schüler und Lehrer.

Diese neue Regeln gelten nach drei Tagen mit einer Inzidenz von über 100:

  • Private Treffen sind für die Mitglieder eines Haushalts im betroffenen Stadt- und Landkreis nur noch mit einer einzigen weiteren Person erlaubt. Das gilt sowohl für Treffen im privaten, wie auch im öffentlichen Raum. Kinder bis 14 Jahre werden bei dieser verschärften Kontaktbeschränkung allerdings nicht mitgezählt.
  • Zwischen 21 und 5 Uhr kommt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung, wie einzelne Landkreise wie die Ortenau sie ohnehin bereits einführen mussten. Bürger dürfen ihre Wohnung oder das eigene Grundstück dann nur noch aus triftigen Gründen verlassen. Dazu zählt unter anderem der Beruf, der Besuch bei einem Arzt, Tierarzt oder Therapeuten, sowie die Begleitung von anderen in medizinischen Notfällen, das Gassigehen mit dem Hund und mehr.
  • Beim Einzelhandel dürfen je nach Größe der Verkaufsfläche noch weniger Kunden gleichzeitig ins Geschäft rein: Für Läden mit bis zu 800 Quadratmetern heißt das, höchstens ein Kunde pro 20 Quadratmeter Fläche (vorher: pro 10 Quadratmeter). Bei noch größeren Verkaufsflächen ist ein zusätzlicher Kunde pro zusätzlichen 40 Quadratmetern erlaubt (vorher: pro zusätzlichen 20 Quadratmeter).
  • Körpernahe Dienstleistungen wie Sonnen-, Kosmetik-, oder Tattoostudios müssen wieder schließen. Davon ausgenommen bleiben therapeutische Angebote wie zum Beispiel Physiotherapie oder die medizinische Fußpflege. Friseure dürfen zwar offen bleiben, aber für den Termin wird ein negativer Coronatest Pflicht. Damit dafür keine Extra-Kosten entstehen, verweist die Landesregierung auf die kostenfreien Bürgertestungen. Akzeptiert wird ansonsten auch ein Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung.
  • Freizeiteinrichtungen wie Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, sowie Zoos und botanische Gärten müssen schließen. Das gilt außerdem für Wettannahmestellen.
  • Gruppensport mit anderen muss auch dann wieder pausieren, wenn er kontaktlos ist. Individualsport ohne Körperkontakt wie Jogging und Ähnliches bleiben drinnen und draußen erlaubt, solange man dabei alleine, zu zweit oder maximal unter den Leuten aus dem eigenen Haushalt bleibt. Bestimmte Sportarten wie Golf, die auf weitläufigen Flächen im Freien stattfinden, dürfen ebenfalls weitgehend normal durchgeführt werden.

Diese neuen Regeln gelten nach drei Tagen mit einer Inzidenz von über 200:

  • Schulen, Hochschulen und ähnliche Bildungseinrichtungen müssen wieder schließen und stattdessen gegebenenfalls (digitalen) Fernunterricht anbieten, bei dem die Schulkinder von ihrem Zuhause aus lernen sollen. Für Abschlussklassen an den Schulen gibt es Ausnahmen von der Regel.
  • Kindertagesstätten, Kindergärten und Ganztagesbetreuungen dürfen nur noch eine Notbetreuung anbieten.

WICHTIG: Diese Auflistung umfasst nur die erfolgten Änderungen im Vergleich zu den zuvor geltenden Regelungen in Baden-Württemberg. Die komplette Übersicht über alle Regeln, die künftig gelten, hat die Landesregierung Baden-Württemberg auch noch einmal zum Nachlesen in einem fünfseitigen Dokument online gestellt (PDF, 2,18MB). Dort finden Sie auch eine ausführliche Liste mit genauen Infos darüber, welche Geschäfte und Dienstleister öffnen dürfen und was hingegen geschlossen bleiben muss. Außerdem wird dort die Frage beantwortet, was irgendwann im Fall von möglichen Lockerungen passieren wird. Zum Nachprüfen spezieller Detailfragen lassen sich hier auch die genauen Texte der geänderten Corona-Verordnung finden.

(fw)

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