Führerschein, Fahrerlaubnis, © Pixabay (Symbolbild)

Bestimmte Führerscheinbesitzer müssen bald den Lappen tauschen

Alter Lappen, Adé! Die EU will Führerscheine fälschungssicherer machen. Ab 2033 soll deshalb jeder Führerscheinbesitzer in der EU den gleichen Schein besitzen. Die Führerscheine in rosa und grau werden bald also nur noch als nostalgische Erinnerung in der Schublade liegen. Achtung, auch die Scheine in EC-Kartenform mit weißem Rand zählen dazu. Betroffen sind von dieser Tauschaktion alle, deren Führerschein vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde.

Damit nun nicht alle gleichzeitig zu den Behörden rennen, wird der Umtausch nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum gestaffelt.

Wer ist wann dran?

Staffelung nach Geburtsjahr (Führerscheinausstellung bis einschließlich 31.12.1998):

  • Jahrgänge vor 1953: Umtausch bis zum 19.01.2033
  • Jahrgänge 1953 - 1958: Umtausch bis zum 19.01.2022
  • Jahrgänge 1959 - 1964: Umtausch bis zum 19.01.2023
  • Jahrgänge 1965 - 1970: Umtausch bis zum 19.01.2024
  • Jahrgänge ab 1971: Umtausch bis zum 19.01.2025

 

Staffelung nach Ausstellungsdatum (Führerscheinausstellung ab 01.01.1999):

  • Ausstellungsjahr 1999 – 2001: 19.01.2026
  • Ausstellungsjahr 2002 – 2004: 19.01.2027
  • Ausstellungsjahr 2005 – 2007: 19.01.2028
  • Ausstellungsjahr 2008: 19.01.2029
  • Ausstellungsjahr 2009: 19.01.2030
  • Ausstellungsjahr 2010: 19.01.2031
  • Ausstellungsjahr 2011: 19.01.2032
  • Ausstellungsjahr 2012 - 18.01.2013: 19.01.2033

Um Besitzer des neuen Führerscheins zu werden, soll man zur Ausstellung ein neues Foto, den alten Führerschein und einen Personalausweis oder Pass mitbringen. Wer aus dem Ort, an dem der Führerschein ausgestellt wurde,  weggezogen ist, benötigt außerdem eine Abschrift der damaligen Ausstellungsbehörde. Der Tausch kostet den Führerscheinbesitzer circa 25 Euro.

Künftig halten die Neuen nicht mehr „lebenslang“, sondern nur noch 15 Jahre. Wer seinen Lappen nicht umtauscht und dann erwischt wird, muss mit einer Strafe von zehn Euro rechnen. Und bevor jetzt die große Panik ausbricht – keine Sorge: die Fahr- und Theorieprüfung müssen nicht wiederholt werden.

(jk)