Urlaubsfakten: Das dürfen Arbeitnehmer und Chefs

Die baden.fm Urlaubsfakten:

Urlaub ist was Schönes. Doch Jahr für Jahr die gleichen Fragen in den Unternehmen in Südbaden: Wer darf wann Urlaub machen? Wer hat Vorrang? Und welche Rechte haben ich und der Chef in Sachen Urlaub – wenn er erstmal genommen ist?

Wir klären auf:

Angenommen, mehrere Angestellte wollen gleichzeitig Urlaub machen – wer hat Vorrang?

Ganz klar stehen hier Familienväter oder Mütter an erster Stelle, vor Alleinstehenden. Die müssen dann anders planen. Jedes Jahr spielen hier auch die Ferien eine große Rolle – nach diesen Zeiten müssen sich die Eltern richten, wenn es in den gemeinsamen Urlaub gehen soll. Wenn keine Kinder bei Mitarbeiter vorhanden sind, dann haben Ältere Vorrang vor Jüngeren.

Wenn ich Urlaub genommen habe, kann ich oder der Chef den eigentlich ändern?

Sie selbst können den nur in Ausnahmefällen ändern – wenn zum Beispiel ein Angehöriger gestorben ist. Dann darf neu geplant werden. Der Chef darf nur eingreifen, wenn es betriebliche Gründe gibt, zum Beispiel eine unerwartet hohe Auftragsflut oder wenn mehrere Mitarbeiter plötzlich krank sind. Der Betrieb muss dann aber auch ggf. Stornogebühren bezahlen, wenn Sie z.B. schon einen Urlaubsflug gebucht hatten.

Wie lange können Resturlaubstage genommen werden?

In der Regel bis zum 31. März des Folgejahres. Bedingung ist aber, dass er in Absprache mit dem Arbeitgeber auch „übertragen" wurde. Heißt: Hier unbedingt mit dem Chef sprechen, wenn Sie bis Ende Dezember noch mehrere Urlaubstage haben und diese im aktuellen Jahr nicht mehr abbauen können.

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