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Zwei Drogendealer aus dem Raum Freiburg zu langen Haftstrafen verurteilt

Außerdem müssen beide Beschuldigte ihre Umsätze an die Staatskasse zurückzahlen

Zwei Männer aus dem Raum Freiburg, die in großem Stil Drogen im Wert von insgesamt mehr als 1,5 Millionen Euro verkauft haben, wurden vor dem Freiburger Landgericht zu Haftstrafen von jeweils über sechs Jahren verurteilt. Die Beschuldigten im Alter von 41 und 43 Jahren waren geständig, was beim Strafmaß berücksichtigt wurde. Sie sollen die gesamten Umsätze aus ihrem Drogenverkauf an die Staatskasse zurückzahlen. Auf die Schliche kamen die Ermittler dem Duo durch die Auswertung von Daten des Messengers "EncroChat". Gegen deren Verwendung hatte die Verteidigung ursprünglich Einspruch erhoben.

Sechs Jahre und sieben Monate Freiheitsstrafe für den jüngeren der beiden Angeklagten, sechs Jahre und elf Monate für den älteren - so lautete das Urteil des Vositzenden Richters Alexander Schöpsdau am Mittwoch (02.03.2022). In der Anklageschrift war die Rede von einem schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln gewesen. Unter anderem sollen die beiden Männer zwischen März 2020 und April 2021 regelmäßig LKW-Ladungen mit je 80 Kilogramm Marihuana erhalten haben. Auch Kokain und andere Drogen hatten die Angeklagten an- und verkauft.

Daten aus Messenger zu Ermittlungszwecken erhoben - Einspruch wurde abgelehnt

In Frankreich ausgewertete Daten des Messengers "EncroChat" hatten die Ermittler schließlich auf die beiden Männer aufmerksam gemacht. Wie genau diese Daten erhoben wurden, wusste allerdings auch die Staatsanwaltschaft nicht. Die Rechtsanwälte der beiden Angeklagten taten ihre Bedenken kund, dass die Verwendung solcher Daten den Datenschutz und damit auch den Rechtsstaat erodieren könne, nach dem Motto "der Zweck heiligt die Mittel". Die Verteidiger hatten zu Prozessbeginn Einspruch gegen die Verwendung der Daten erhoben. Dieser wurde abgelehnt.

Die Reue der Angeklagten - beide Familienväter - sowie der Beschluss, dass sich beide nach verbüßter Haftstrafe in eine Entzugseinrichtung einweisen lassen sollen, trugen ebenfalls zu einer milderen Strafe bei.

(br)