Erdmännchen, Zoo, Mundenhof, Freiburg, Tiergehege, Tierpark, © Pixabay (Symbolbild)

Zutritt zum Freiburger Mundenhof nur noch mit 3G-Regel

Grund ist die Warnstufe des Landes

Wer den Freiburger Mundenhof besuchen will, muss ab Mittwoch (03.11.2021) geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Grund dafür ist die Warnstufe des Landes Baden-Württemberg.

Die Stadtverwaltung erwartet für das kommende trockene, sonnige Wochenende viele Besucher auf dem Mundenhof. Diese müssen sich seit Mittwoch (03.11.2021) an die 3G-Regel halten, da Baden-Württemberg in die Warnstufe abgerutscht ist.

Ungeimpfte Personen brauchen einen offiziell bestätigten negativen Schnelltest (kein Selbsttest). PCR-Tests sind möglich, aber nicht Pflicht. Schüler und Schülerinnen gelten als getestet, als Nachweis reicht der Schülerausweis. Kinder unter 6 Jahren brauchen keinen Testnachweis. Am Mundenhof selbst gibt es keine Testangebote.

Im Eingangsbereich und auf dem Gelände wird kontrolliert werden. Außerdem sollen Besucher auf dem weitläufigen Gelände, den Wegen und besonders auch vor den Gehegen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, so die Tierpark-Leitung.

(dk)

Mehr zum Mundenhof: