Klassenzimmer, Corona, Schnelltest, Antigen-Schnelltest, Schule, Schüler, © Peter Kneffel - dpa (Symbolbild)

Schülerausweis gilt in Baden-Württemberg auch in den Herbstferien als Testnachweis

Schülerinnen und Schüler dürfen auch ohne Testung ins Kino oder zu Stadtfesten

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat am Freitag (29.10.2021) bekanntgegeben, dass der Schülerausweis auch in den Herbstferien als Testnachweis gilt. Somit können die Kinder auch ohne Test ins Kino, ins Theater, zu Stadt- oder Volksfesten oder auch an Sportangeboten teilnehmen.

Die Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg hatten am Freitag (29.10.2021) ihren letzten Schultag vor den Herbstferien. Während die Schule läuft, werden sie regelmäßig entweder zweimal pro Woche per PCR-Test oder dreimal pro Woche per Antigenschnelltest auf das Corona-Virus getest. Dann gelten die Kinder und Jugendlichen auch für außerschulische Angebote als getestet und können dies beispielsweise mit ihrem Schülerausweis nachweisen. Das soll auch in den Herbstferien gelten, wie Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) am Freitag (29.10.2021) verkündet hat:

Die Kinder und Jugendlichen mussten in den vergangenen beiden Jahren auf viel verzichten. Wir haben uns in der Landesregierung deshalb auf Regelungen festgelegt, die den Kindern und Jugendlichen in den Ferien ermöglichen, ohne Tests an den wertvollen Freizeit- oder Sportangebote teilzunehmen.“

Konkret heißt das: Wenn Schülerinnen und Schüler ins Kino, ins Theater oder zu Stadt- oder Volksfesten wollen, können sie ihren Schülerausweis oder einen anderen Nachweis wie zum Beispiel eine Bescheinigung der Schule oder auch ein Schüler-Abo vorzeigen.

Ausnahme bei Kinder- und Jugendarbeit

Einzige Ausnahme davon sind Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit. Hier müssen auch die Kinder und Jugendlichen einen Testnachweis vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Denn innerhalb ihrer Gruppe dürfen die Kinder und Jugendlichen die Maske abnehmen – und müssen selbst in geschlossenen Räumen keine Abstände einhalten.

Um die Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit sicher gestalten zu können, pocht die Landesregierung auf Tests.

Corona-Tests sind für unter 18-Jährige weiterhin kostenlos.

(dk)