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Zollverwaltung kontrolliert Taxigewerbe in Südbaden

Mehrere Hinweise zu möglichen Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn

Die Zollverwaltung hat in ganz Deutschland das Taxigewerbe kontrolliert. Dabei ging es vor allem um die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und illegale Beschäftigung. In Lörrach, Freiburg und Offenburg hat das Hauptzollamt Lörrach zusammen mit Steuerfahndern des Finanzamts Freiburg-Land über hundert Taxifahrer befragt.

Seit 1. Januar gilt für das Taxigewerbe der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro brutto pro Stunde, der bislang bei 8,50 Euro lag. Die Kontrollen verliefen erfreulich reibungslos, die befragten Personen zeigten sich ausnahmslos kooperativ"
- Wolfgang Oßwald, Einsatzleiter Hauptzollamt Lörrach

In 17 Fällen gab es Hinweise auf mögliche Verstöße, vor allem beim Mindestlohn. In drei Fällen haben die Befragungen ergeben, dass neben Lohnzahlungen möglicherweise Sozialleistungen zu Unrecht in Anspruch genommen werden. Diesen Fällen gehen die Ermittler zurzeit nach.

(rg/gm)