Wolf, Wildtier, © Wolfram Kastl - dpa (Symbolbild)

Wolf am Schluchsee ist identifiziert

Es handelt sich um den schon bekannten Wolfsrüden GW1129m

Die beiden Wolfssichtungen Anfang April in der Gemeinde Schluchsee haben für große Aufregung gesorgt. Nun hat das Umweltministerium bekanntgegeben, dass es sich um den Wolfsrüden GW1129m handelt. Er war bereits im November 2019 durch den Südschwarzwald spaziert.

Das Senckenberg-Institut in Frankfurt hat die Losungen (Kot) des Tieres untersucht und dabei festgestellt, dass es sich bei den beiden Wolfssichtungen um ein- und denselben Wolf handelt: GW1129m.
Das ist bereits der zweite Nachweis vom Wolfsrüden in Baden-Württemberg. Das Tier war bereits Ende November 2019 in der Gemeinde Grafenhausen gesichtet worden. Beide Fundorte sind außerhalb der sogenannten „Förderkulisse Wolfsprävention“ wo der Wolf seit mehr als zwei Jahren heimisch ist. Nun scheint GW1129m seit fünf Monaten umgezogen zu sein. Laut den Experten des Umweltministeriums ist es sehr wahrscheinlich, dass er sich dort auch dauerhaft niederlässt.

Sollte sich GW1129m auch noch Ende Mai im Südschwarzwald nachweislich aufhalten, wären die Kriterien für eine zweite Förderkulisse in Baden-Württemberg erfüllt. Damit könnte das Gebiet zur „Förderkulisse Wolfsprävention“ werden. Das bedeutet, dass das Land innerhalb eines solchen ausgewiesenen Gebietes die Materialkosten der Nutztierhalter für wolfsabweisende Zäune fast vollständig (aktuell 90 Prozent) übernimmt.

Ein anderer Wolf hat im April zwei Ziegen in Münstertal gerissen. Wie das Senckenberg-Institut bekanntgegeben hat, handelt es sich um einen männlichen Wolf, dem die Bezeichnung GW1591m zugewiesen wurde. Die Bezeichnung ist deshalb neu, da das Senckenberg-Institut diesen Rüden bisher noch nicht erfasst hat. Das genetische Profil des Tieres deutet allerdings auf einen Wolf aus dem Alpenraum hin. Dafür steht das Senckenberg-Institut im wissenschaftlichen Austausch mit den Nachbarländern. Die Fachleute versuchen nun die Herkunft von GW1591m beziehungsweise seine mögliche Wanderroute zu ermitteln. Ob sich der Wolf noch im Südschwarzwald aufhält oder bereits weitergezogen ist, ist unbekannt. 

Der Halter der getöteten Ziegen kann nun, nachdem ein Wolf als Verursacher betätigt ist, einen Antrag bei der Trägergemeinschaft „Ausgleichsfonds Wolf“ stellen und erhält dann eine Ausgleichszahlung für die beiden getöteten Ziegen. Bei noch unzureichendem Herdenschutz stellt das Umweltministerium über die FVA kurzfristig Notfall-Zaunsets mit 110 Zentimetern beziehungsweise Flatterband mit Stangen für 1,20 Meter Höhe bereit.

(dk)