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Waldläufer von Oppenau – Verteidigung kündigt Revision an

Yves R. war vom Offenburger Landgericht zu drei Jahren Haft verurteilt worden

Muss der Fall von Dienstwaffen-Räuber Yves R. neu verhandelt werden? Der sogenannte Waldläufer von Oppenau, der im Juli 2020 vier Polizisten entwaffnet hatte und anschließend fünf Tage vor der Polizei geflohen war, war vom Offenburger Landgericht zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Verteidigung des 32-Jährigen hat am Donnerstag (25.02.2021) angekündigt, in Revision gehen zu wollen.

Drei Jahre Haft wegen Geiselnahme lautete vergangene Woche das Urteil des Landgerichts Offenburg gegen den geständigen Mann, der bei seiner Ergreifung einen Polizisten mit einem Beil am Fuß verletzt hatte. Die Anwälte des Verurteilten kritisieren, das Urteil sei rechtlich falsch. Es habe keine Geiselnahme gegeben, so die Verteidigung. Der Fall liegt jetzt beim Bundesgerichtshof. Wenn dieser die Revision zulässt, könnte es zu einer neuen Hauptverhandlung kommen.

(br)