VGH-Urteil: Bettensteuer in Freiburg ist rechtmäßig

Der Ärger bei Freiburger Hoteliers ist groß – die Bettensteuer in Freiburg bleibt. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat heute die Klage eines Freiburger Hotelbetreibers abgewiesen. Fünf Prozent des Übernachtungspreises von Privatreisenden müssen Hoteliers seit Januar 2014 an die Stadt abgeben. Geschäftsreisende sind von der Regelung ausgenommen. Die Hoteliers beklagen, dass sich das trotz Fragebogen nicht immer so leicht auftrennen ließe. Die Abgabe ist schon lange ein Streitthema. Die Stadt Freiburg wird in ihrer Handhabe durch das Urteil nun bestätigt. Der Hotel- und Gaststättenverband befürchtet einen Dammbruch: Viele andere Städte hatten mit einer Einführung einer eigenen Übernachtungspauschale gewartet, bis die Richter im Freiburger Fall entschieden hatten. Gegen das Urteil des Gerichts kann jetzt einen Monat lang Einspruch eingelegt werden.