SC Freiburg, Stadion, Visualisierung, © HPP / SC Freiburg

Verwaltungsgerichtshof: Vorerst keine Spiele am Abend und zu Ruhezeiten im neuen SC-Stadion

Gericht gibt Anwohnern teilweise Recht: Keine Bundesligaspiele, die in Ruhe- und Nachtzeiten hineinreichen

Paukenschlag im Rechtsstreit um Bundesligaspiele im neuen Stadion des SC Freiburg: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss vom 20. August 2020 den Anwohnern unweit der neuen Spielstätte Recht gegeben. Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren über die "vorläufige Zulassung von Spielen in den täglichen Ruhezeiten zwischen 20 und 22 Uhr, den sonntäglichen Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr sowie der Nachtzeit ab 22 Uhr" wurde die Nutzung des Stadions zu den besagten Zeiten nun vorläufig untersagt.

Pokalspiele dürfen stattfinden, Ligaspiele nicht

Was kompliziert klingt, bedeutet nichts anderes, als dass der Sportclub keine Ligaspiele zu den besagten Zeiten ausrichten darf. Anwohner hatten geklagt. Pokalspiele, wie im DFB-Pokal oder der Europaleague dürfen hingegen auch in den Abendstunden stattfinden und sind von dem Beschluss ausgenommen, heißt es in dem Beschluss weiter. Sie gelten als seltene Ereignisse im Sinne der Sportanlagenlärmschutzverordnung.

Regierungspräsidium bleibt bei seiner Auffassung und hofft auf Verwaltungsgericht Freiburg

Für das Regierungspräsidium Freiburg (RP) sowie den SC Freiburg selbst kommt der Beschluss überraschend. Die Hauptprotagonisten des Stadionneubaus haben eine dringliche Sitzung einberufen. Der Beschluss sei unanfechtbar, heißt es seitens des VGH. „Wir sind weiterhin zuversichtlich, dass unsere Argumente im Hauptsacheverfahren am Verwaltungsgericht Freiburg überzeugen werden und die Rechtsfrage gegebenenfalls höchstrichterlich zu unseren Gunsten geklärt wird“, teilt das RP mit. Es bleibe bei der Einschätzung, dass Bundesliga- und Vorbereitungsspiele, die im Wesentlichen in den Ruhezeiten stattfinden oder in die Nachtzeit hineinreichen, als seltene Ereignisse einzustufen seien und damit stattfinden dürfen.

(br)