Winfried Kretschmann, Ministerpräsident, Landtag, © dpa

Verwaltungsgerichtshof kippt Beherbergungsverbot

Neue Regelungen gelten, wo das Infektionsgeschehen es erfordert

Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat am Donnerstag (15.10.20) einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot im Land stattgegeben. Dieses gilt bislang für Gäste aus deutschen Risikogebieten, in denen 50 neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen registriert wurden. Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte bereits angekündigt, das aktuell geltende generelle Beherbergungsverbot im Land zu lockern. Der jetzige Antragsteller kommt aus Nordrhein-Westfalen und hatte einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht. Ging es nach Kretschmann, sollte es Geschäftsreisenden wieder möglich sein, in Baden-Württemberg zu übernachten, auch wenn sie aus einem innerdeutschen Risikogebiet kommen. Nun wurde die Regelung als Ganzes gekippt.

Nach den Herbstferien soll auf Bundesebene eine einheitliche Linie bei der Beherbergung von Gästen gefunden werden. Im Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Berlin konnten sich die Landeschefs auf keine einheitliche Linie zum Beherbergungsverbot einigen. Geeinigt wurde sich hingegen auf eine Ausweitung der Maskenpflicht, begrenzte Gästezahlen bei privaten Feiern, Sperrstunden in der Gastronomie und Kontaktbeschränkung in der Öffentlichkeit.

Gleichzeitig treten künftig härtere Corona-Maßnahmen in Kraft, wo das infektionsgeschehen die Grenzwerte von 35 und 50 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner überschreitet.

Sperrstunden, Personenbegrenzungen, Maskenpflicht im Freien

In Städten und Regionen steigen die Infektionszahlen weiterhin enorm an. Deshalb soll die Maskenpflicht ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen künftig auch im Freien gelten, wo Menschen dicht zusammenkommen. Ebenfalls dürfen ab diesem Schwellenwert nur noch maximal 25 Personen bei privaten Feiern im öffentlichen Raum zusammen kommen - 15 im privaten Raum. Ab 50 Neuinfektionen sind maximal zehn Personen bei privaten Feiern erlaubt.

Auch tritt bei 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner künftig eine nächtliche Sperrstunde in der Gastronomie in Kraft. Nach 23 Uhr ist in in Bars, Clubs und Restaurants Schluss. Bei Veranstaltungen sind dann noch 100 Personen zugelassen, außer es liegt ein mit dem Gesundheitsamt abgestimmtes Hygienekonzept vor.

(br)