Abschiebung, Asylverfahren, Akten, © Felix Kästle - dpa (Symbolbild)

Verwaltungsgericht weist Klagen von zwei Flüchtlingen ab

Bewohner wollten abschließbare Zimmer

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat drei Klagen gegen die Hausordnung der Freiburger Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge abgewiesen. Zwei Kläger waren Bewohner der Unterkunft. Sie wendeten sich unter anderem dagegen, dass sie ihre Zimmer nicht abschließen konnten. Da es inzwischen jedoch eine neue Hausordnung in der Einrichtung gibt, stufte das Gericht die Klagen als unzulässig ein. Beide Kläger wohnen inzwischen nicht mehr in der Erstaufnahmeeinrichtung.

Ein dritter Kläger, wollte als Besucher Zutritt in die Unterkunft einklagen. Auch seine Klage wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Die Beschränkung von Besuch sei für einen störungsfreien Betrieb zulässig, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(rüm)