JVA, Gefängnis, Haft, © Patrick Seeger - dpa (Symbolbild)

Urteil gegen Yves R. ist rechtskräftig – Geiselnehmer von Oppenau muss drei Jahre in Haft

Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil des Offenburger Landgerichts

Das Urteil gegen den sogenannten Waldläufer von Oppenau, Yves R., ist rechtskräftig. Wegen Geiselnahme, gefährlicher Körperverletzung, tätlichem Angriff und Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte und unerlaubtem Waffenbesitz muss der 32-Jährige für drei Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet abgelehnt.

In erster Instanz wurde Yves R. am 19.02.2021 vor dem Landgericht Offenburg verurteilt. Im Revisionsverfahren ging es in erster Linie darum, ob der Angeklagte tatsächlich eine Geiselnahme begangen hatte. Hier teilte der Bundesgerichtshof die Auffassung des Offenburger Landgerichts. Der Beschuldigte hatte im Sommer 2020 zwei Polizisten mit einer täuschend echt aussehenden Schreckschusswaffe entwaffnet und sie kurzzeitig als Geisel genommen. Anschließend floh er in den Wald, wo er tagelang untertauchte. Die Suche nach Yves R. hatte bundesweit großes Medieninteresse geweckt.

(br)