Torwarthandschuhe, Titan, Rechtsstreit, © Patrick Seeger - dpa

Torwart-„Titan“ Oliver Kahn klagt gegen Firma aus Herbolzheim

Kann es mehr als einen "Titan" im Fußball geben?

Wegen eines bizarren Namensstreits muss sich ab Dienstag (27.11.2018) eine Firma aus Herbolzheim vor dem Landgericht in München verantworten. Kläger ist kein geringerer als der frühere Fußball-Nationalkeeper und Bayern-München-Kapitän Oliver Kahn.

Er sieht seine Rechte verletzt, weil das Unternehmen des Südbadners Michael Leibitz Towarthandschuhe unter dem Titel "T1tan" vertreibt: Die deutsche und internationale Presse hatte Kahn in seiner aktiven Karriere früher jahrelang als Torwart-Titan betitelt.

Unternehmer fühlt sich zu Unrecht angegriffen

Leibitz weist die Vorwürfe entschieden von sich. Der 35-Jährige hatte sich bereits im Jahr 2016 die Bezeichnung "T1tan" (mit Ziffer statt Buchstabe) als europäische Marke eintragen lassen. Mit Kahn habe das überhaupt nichts zu tun gehabt, sagte sein Anwalt der Deutschen Presseagentur vor der Gerichtsverhandlung.

Im Übrigen sei Kahn schon längst Fußball-Rentner, habe das Wort "Titan" selbst nie als Marke angemeldet und wollte den Spitznamen in einem Zeitungsinterview 2004 mit der FAZ sogar schon einmal komplett loswerden. Spätestens nach der WM-Niederlage von 2002 hätte Kahn auch inhaltlich gar keinen Anspruch mehr auf den Titel gehabt, so die Argumentation von Leibitz.

Außergerichtliche Einigung nicht in Sicht

Dieser hätte den Rechtsstreit gerne nach eigener Aussage vermieden. Ein neues Angebot, stattdessen eine Geldsumme an Kahns Kinder- und Jugendstiftung zu zahlen, soll der frühere Nationaltorwart abgelehnt haben. Sein Management habe ihm mitgeteilt, es gebe kein Interesse an einer außergerichtlichen Einigung.

Schon im Jahr 2014 hatten sich beide Seiten schon einmal zu kritischen Gesprächen getroffen, nur ein Jahr später hatte Kahn danach mit "Goalplay" seine eigene Torwarttrainingsmarke auf den Markt gebracht. Für den Prozess am Münchner Landgericht I sind vorerst zwei weitere Verhandlungstage vorgesehen. Kahns Anwälte fordern dort nicht nur Unterlassung, sondern auch einen Schadensersatz von rund 250.000 Euro.

(fw)