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Telefonische Krankschreibungen bei leichten Erkrankungen wieder möglich

Telefonische Krankschreibungen für leichte Erkrankungen sind ab sofort wieder möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat diese Entscheidung getroffen, um Praxen zu entlasten und unnötige Arztbesuche zu minimieren. Das Bundesministerium für Gesundheit begrüßt die Regelung, die im Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungsgesetz verankert war.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach äußerte sich dazu: "Ich danke dem Gemeinsamen Bundesausschuss, dass er gründlich und schnell den Auftrag des Gesetzgebers umgesetzt hat. Telefonische Krankschreibungen sind ab heute wieder möglich. So entlasten wir die Arztpraxen und Patienten gleichermaßen. Das ist gerade in Infektionszeiten wie jetzt besonders wichtig."

Im Detail bedeutet der Beschluss:

  • Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit kann nun auch nach telefonischer Anamnese erfolgen.
  • Dies gilt für Erkrankungen ohne schwere Symptomatik, wobei die behandelnden Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall entscheiden.
  • Es liegt im Ermessen der Ärztin oder des Arztes, ob die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit telefonisch, per Video oder unmittelbar persönlich erfolgt.
  • Voraussetzung ist, dass Patientinnen und Patienten in der Praxis bekannt sind.
  • Telefonische Krankschreibungen sind für höchstens fünf Kalendertage möglich.
  • Die Regelung betont, dass die Bedeutung eines direkten Arzt-Patienten-Kontakts nicht in Frage gestellt wird, und die persönliche Untersuchung bleibt der Standard.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

(BMG/nos)