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Tat wohl nur eingebildet – Freispruch in Missbrauchsfall

Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage glauben an Unschuld des Angeklagten

Freispruch im Fall des mutmaßlichen Missbrauchs einer heute 21-jährigen Frau durch ihren 49-jährigen Stiefvater vor dem Freiburger Landgericht. Wie die Aussage einer Gutachterin und der jüngeren Schwester nahe legen, hat das mutmaßliche Opfer möglicherweise andere Taten auf sich selbst projeziert. Das Gericht sprach den Stiefvater frei, stellte aber klar, dass die Stieftochter die Vorwürfe wohl nicht absichtlich erfunden habe.

Erinnerungen der älteren Schwester als eigene Erlebnisse übernommen

Demnach sei die jüngere Schwester des vermeintlichen Opfers im Alter von neun Jahren tatsächlich missbraucht worden, als ihr leiblicher Vater sie damals an einen älteren Mann verkauft habe. Davon habe sie der älteren Schwester erzählt. Jahre später hätte sie Anzeige erstattet und ihre Schwester erstmals berichtet, dass ihr ähnliches wiederfahren sei. Wirklich geglaubt habe sie die Behauptungen schon damals nicht, da die Schwester schon zu dieser Zeit Dinge, die ihr wiederfahren seien, als eigene Erlebnisse ausgegeben habe.

Medizinisches Gutachten stützt Urteil

Wie eine Gutachterin feststellte, sei jeder Aussage des mutmaßlichen Opfers bezüglich eines Missbrauchs der Wunsch vorausgegangen, ihr elterliches Zuhause zu verlassen. Die Erinnerung an die Taten, die Jahre zurücklägen, habe sich erst durch Flashbacks und Träume manifestiert, so die 21-Jährige. Die Gutachterin geht davon aus, dass die Frau unter anderem die Erlebnisse ihrer Schwester als ihre eigenen übernommen habe. Auch ein medizinisches Gutachten der Freiburger Kinderklinik habe sexuelle Kontakte als unwahrscheinlich interpretiert. Der Angeklagte wurde dementsprechend vollumfänglich freigesprochen.

(br)