Der ehemalige Bürgermeister von Rickenbach, Norbert Moosmann, ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gescheitert. Das Landgericht Waldshut-Tiengen hatte ihn wegen Vortäuschens einer Straftat zu einer Geldstrafe verurteilt – er hatte im Juli 2011 gemeinsam mit seinem Lebensgefährten einen Brandanschlag auf sich selbst inszeniert. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil bestätigt. Dagegen legte Moosmann Beschwerde ein. Diese wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jetzt ab. Damit bleibt Moosmann vorbestraft.
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