Der jahrelange Streit um den Hochwasserschutz am Rhein bei Schwanau beschäftigt heute den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Es geht um einen Beschluss des Landratsamts Ortenaukreis, der dem Land erlaubt, einen sogenannten Hochwasserrückhalteraum zu bauen. Landschaft, Pflanzen und Tiere sollen mit regelmäßigen Flutungen an Hochwasser gewöhnt werden. Die Kläger – unter anderen die Gemeinde Schwanau – befürchten erhebliche Beeinträchtigungen der Natur.
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